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Steuerbetrug: Mehr Hinweise aufgrund Baden-Württembergs Hinweisgeberportal

21.03.2022

Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat eine erste Evaluation des im Sommer 2021 eingeführten anonymen Hinweisgeberportals für einen möglichen Steuerbetrug durchgeführt. Die Zahl an anonymen Hinweisen auf möglichen Steuerbetrug sei durch das Portal gestiegen. Allerdings sei kein relevanter Anstieg falscher oder offensichtlich unbegründeter Hinweise zu verzeichnen. Die Qualität der Hinweise, die über das digitale Portal eingehen, sei ähnlich wie bei den analogen Hinweisen. Insgesamt habe die Aufmerksamkeit für das Thema Steuerbetrug zu mehr Hinweisen geführt.

"Das Hinweisgeberportal ist offensichtlich kein Portal für Denunziationen", konstatierte Baden-Württembergs Finanzminister Danyal Bayaz (Bündnis 90/Die Grünen). Allerdings sei auch die Qualität der Hinweise noch nicht so hoch wie erhofft. Aber schon ein richtiger Hinweis allein unter Hunderten könne Hundertausende Euro an hinterzogenen Steuern einbringen. Das Instrument des anonymen Hinweises sei also grundsätzlich richtig und wichtig beim Kampf gegen Steuerbetrug und für mehr Steuergerechtigkeit. Es lohne sich deshalb offline wie online.

Im Zeitraum Oktober 2021 bis Februar 2022 seien bei circa einem Prozent der Hinweise Strafverfahren bei den Steuerfahndungs- und Straf- und Bußgeldsachenstellen eingeleitet worden. Die strafrechtliche Verwertungsquote liege bei gut 6,7 Prozent. Daraus folge allerdings nicht unmittelbar, dass die Qualität der Online-Hinweise geringer sei, betont das Finanzministerium. Nicht jeder brauchbare Hinweis führe zur Einleitung eines Strafverfahrens. Oft würden die Hinweise an die zuständigen Außenprüfungsdienste der Finanzämter weitergeleitet. Nach erfolgter strafrechtlicher Prüfung könnten auch rein steuerliche Ermittlungen aufgenommen werden. Solche Fälle flössen nicht in die Verwertungsquote ein, ebenso wenig Hinweise, die den Zuständigkeitsbereich des Zolls oder der Polizei betreffen.

Seit Jahren sei es in allen Bundesländern möglich, anonyme Hinweise auf möglichen Steuerbetrug telefonisch, per Mail oder Brief zu geben. Ende August 2021 habe Baden-Württemberg ein Portal online gestellt, auf dem solche anonymen Hinweise auch digital abgegeben werden können. Gleichzeitig solle das Portal die Kommunikation bei Nachfragen ermöglichen.

Finanzministerium Baden-Württemberg, PM vom 18.03.2022

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