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Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge: Zeitpunkt der Übermittlung elektronischer Daten

25.09.2023

In einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) geht es um den Zeitpunkt der erstmaligen Übermittlung und der laufenden Annahme elektronischer Daten gemäß § 45a Absatz 6 Einkommensteuergesetz.

Danach hat die elektronische Meldung von Daten – wird eine Steuerbescheinigung, in der Kapitalerträge bescheinigt werden, die nach dem 31.12.2022 zugeflossen sind, berichtigt – fortlaufend oder als Sammelmeldung monatlich bis zum 10. des Folgemonats zu erfolgen. Dies gilt laut BMF unabhängig davon, ob es sich um eine Meldung für beschränkt oder unbeschränkt Steuerpflichtige handelt. Die Daten könnten seit dem 10.07.2023 angenommen werden.

Ausgenommen von dieser Regelung seien Meldungen über berichtigte Steuerbescheinigungen, die unter die Nichtbeanstandungsregelung der Randnummer 71 des BMF-Schreibens vom 23.05.2022 (BStBl. I S. 860) fallen.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 18.09.2023, IV C 1 - S 2401/19/10008 :003

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