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Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG: Erzielt gewerbliche Einkünfte

15.01.2021

Eine Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG erzielt gewerbliche Einkünfte. Dies hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf entschieden. Es trat damit der von einer solchen Steuerberatergesellschaft begehrten Einordnung ihrer Einkünfte als solche aus freiberuflicher Tätigkeit entgegen.

An der Klägerin waren ein Kommanditist (Steuerberater A) und zwei Komplementäre (Steuerberater B und eine Steuerberatungsgesellschaft mbH) beteiligt. Geschäftsführer der Klägerin waren die beiden Komplementäre. Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, die nicht am Gewinn und Verlust der Klägerin beteiligt war, war der Steuerberater B.

Das beklagte Finanzamt qualifizierte die Einkünfte der Klägerin als solche aus Gewerbebetrieb. Dieser Einordnung schloss sich das FG an. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass nicht alle Gesellschafter der Klägerin freiberufliche Einkünfte erzielt hätten. Die Einkünfte der Steuerberatungsgesellschaft mbH seien kraft Gesetzes gewerbliche Einkünfte. Aufgrund ihrer Haftung als Komplementärin und ihrer Geschäftsführungsbefugnis sei die GmbH eine Mitunternehmerin der klagenden Kommanditgesellschaft. Diese mitunternehmerische Beteiligung der Steuerberatungsgesellschaft mbH sei so zu behandeln wie die Beteiligung eines Berufsfremden. Der Umstand, dass der einzige Gesellschafter der GmbH Steuerberater sei, ändere daran nichts.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die vom FG zugelassene Revision wurde eingelegt und ist unter dem Aktenzeichen VIII R 31/20 anhängig.

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.11.2020, 9 K 2236/18 F, nicht rechtskräftig

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