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Steuerberatervergütung: Erhöhung gefordert

02.01.2025

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) begrüßt, dass eine Erhöhung der Steuerberatervergütung in Planung ist. Jedoch hält sie die in dem Referentenentwurf vorgesehene Erhöhung von sechs beziehungsweise neun Prozent für zu gering. Sie stehe in keinem Verhältnis zu den gestiegenen Kosten, insbesondere den Personalkosten, mit denen der Berufsstand seit der letzten Anpassung im Jahr 2020 konfrontiert sei.

Wenn die gesetzlichen Gebühren nicht angemessen und sachgerecht an die laufenden Kostensteigerungen angepasst werden, werde dies in absehbarer Zeit dazu führen, dass wesentlich mehr Steuerberater Vergütungsvereinbarungen mit den Mandanten abschließen werden, um eine sachgerechte und kostendeckende Vergütung zu erzielen, prognostiziert die BStBK. Dadurch würde die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) wesentlich an Bedeutung verlieren. Daher spreche sich die BStBK nochmals ausdrücklich für eine Erhöhung aller Gebührentatbestände um mindestens zwölf Prozent aus.

Hinsichtlich der in § 34 Absatz 1 StBVV und zukünftig auch in § 23 Absatz 2 StBVV geregelten Gebührentatbestände regt sie nochmals ausdrücklich an, diese dahingehend umzustellen, dass auch hier sach- und aufwandsgerecht nach Zeitgebühren abgerechnet wird. Die aktuell vorgesehenen Betragsrahmengebühren stehen aus Sicht der Steuerberaterkammer in keinem Verhältnis zum Aufwand des Steuerberaters. Solle dennoch an den Betragsrahmengebühren festgehalten werden, wären die vorgesehenen Gebührensätze erheblich anzuheben.

Bundessteuerberaterkammer, PM vom 13.12.2024

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