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Steuerberaterverband zu Corona-Lage: Erfordert noch einmal kurzfristige steuerliche Maßnahmen

15.12.2021

Wegen der sich erneut zuspitzenden Corona-Lage hält es der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) für an der Zeit, nochmals kurzfristige steuerliche Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Verbandspräsident Torsten Lüth wandte sich daher an den neuen Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) mit der Bitte, kleine und mittlere Kanzleien, Wirtschaft und Arbeitnehmer zu stärken.

Die andauernde Pandemie habe die Gesellschaft im Griff, erläutert der DStV den Vorstoß. Viele Unternehmen bangten um ihre Existenz. Die Sorgen der Arbeitnehmer seien groß. Diese besondere Ausnahmesituation sorge für übervolle Schreibtische in kleinen und mittleren Steuerkanzleien. Neben der Unterstützung im Rahmen diverser Hilfsprogramme sorgten anstehende Fristen, wie die Frist zur Offenlegung der Jahresabschlüsse 2020 von kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften oder die sich nähernde Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2020, für einen immensen Workload. Deswegen gelte es, kleine und mittlere Kanzleien, Wirtschaft und Arbeitnehmer erneut kurzfristig zu stärken.

Allem voran forderte der DStV zum wiederholten Mal eine zeitnahe Entlastung hinsichtlich der drohenden Fristenballung. Der Finanzausschuss des Bundestags werde sich in einer seiner ersten Sitzungen mit den Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen 2020 beziehungsweise dem vorübergehenden Verzicht von Ordnungsgeldverfahren für verspätet offengelegte Jahresabschlüsse 2020 befassen. Der DStV hob gegenüber Lindner nachdrücklich die Dringlichkeit dieser Maßnahmen hervor und warb dafür, der neue Bundesfinanzminister möge sie gemeinsam mit den Ländern fördern.

Der Medienberichterstattung zur Einigung von Gewerkschaften und Arbeitgebern am 29.11.2021 zufolge sollen Beschäftigte im öffentlichen Dienst neben 2,8 Prozent mehr Geld eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung von 1.300 Euro erhalten, fährt der DStV fort. Rein branchenspezifische Steuer-Bonbons seien indes schwer vermittelbar; schließlich litten nicht nur Beschäftigte im öffentlichen Dienst unter den andauernden Auswirkungen der Corona-Pandemie. Da der Corona-Bonus (§ 3 Nr. 11a Einkommensteuergesetz – EStG) in der Zeit vom 01.03.2020 bis 31.03.2022 nur bis 1.500 Euro steuerfrei gewährt werden kann, sei der zusätzliche Motivationseffekt in den meisten Fällen bereits verpufft. Der DStV regt daher eine Erhöhung des Betrags (auf 2.800 Euro) sowie eine Verlängerung des Auszahlungszeitraums bis Ende 2022 an.

Der Schuh drücke jedoch auch an anderen Stellen. Die Liquiditätsnot der kleinen und mittleren Unternehmen steige angesichts der sich verschärfenden Pandemie-Lage erneut. Insofern regt der DStV an, wie in den vergangenen Krisenzeiträumen die Sondervorauszahlung für umsatzsteuerliche Dauerfristverlängerungen auszusetzen. Dieses Mittel habe sich zur Liquiditätsschonung der Unternehmen bewährt.

Außerdem monierte der DStV auch die im Koalitionsvertrag unzureichend geplante "verbesserte Verlustverrechnung". Er zeigte auf, dass die aktuellen Überlegungen zu einer Ausweitung des Rücktragszeitraums auf zwei Jahre nicht ausreichen würden, um die Liquiditätsnot kleiner und mittlerer Unternehmen zu lindern. Wie seit Beginn der Pandemie warb er für einen längeren Rücktragszeitraum.

Ferner regte er weitere Übergangsregelungen für in Anspruch genommene Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG an und forderte, die Vertretungsbefugnisse beim Kurzarbeitergeld praxisgerecht auszugestalten.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 14.12.2021

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