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Steuerberaterverband: Für starkes One-in One-out-Prinzip

12.09.2023

Die Welle bürokratischer Belastungen für Unternehmen, Berufsstand und Verwaltung aufgrund neuer EU-Gesetzgebung wächst weiter und weiter. Mit dem One-in-One-out-Prinzip führt die EU-Kommission nun ein Instrument zur besseren Belastungssteuerung ein. In einem Interview im Auftrag des EU-Parlaments haben sich der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) und sein europäischer Dachverband EFAA für dessen konsequente Anwendung ausgesprochen.

Unter dem Stichwort Bürokratiebremse sei das One-in-one-out-Prinzip (OiOo) in Deutschland bereits 2015 eingeführt worden, erläutert der DStV. Im Wege der Kompensation sollen danach neue Belastungen für Unternehmen nur in dem Maße eingeführt werden, wie bisherige Belastungen im selben Bereich abgebaut werden.

In der EU-Gesetzgebung werde OiOo dagegen erst seit 2022 für Gesetzgebungsvorschläge der EU-Kommission angewandt. Daher seien zahlreiche EU-Gesetzgebungsvorhaben, die derzeit noch verhandelt werden und weitere Belastungen für Berufsstand und Mandant bedeuten, noch nicht vom OiOo umfasst.

Für die Zukunft fordert der DStV jedoch eine konsequente Anwendung des Prinzips über das gesamte Gesetzgebungsverfahren hinweg.

Aus diesem Grund ergriff er die Gelegenheit, um für die EFAA (European Federation of Accounts and Auditors) beim Interview mit Beauftragten des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des EU-Parlaments zur Umsetzung von OiOo mitzuwirken.

Dabei habe sich die EFAA dafür eingesetzt, das OiOo nicht allein als Instrument für bessere Regulierungen künftiger Gesetzesvorhaben zu verwenden, sondern gleichzeitig auch den Abbau bestehender bürokratischer Belastungen voranzutreiben.

Zudem fordere die EFAA im Fall neuer Belastungen aufgrund von EU-Gesetzgebung mehr Transparenz. So habe sie deutlich gemacht, dass bereits im vorangestellten Konsultationsverfahren sowie im Gesetzesvorschlag selbst, konkrete Kompensationsvorschläge gemacht werden müssen. Außerdem solle die EU-Kommission die Kalkulation offenlegen, die im Fall einer Be- und Entlastung für Unternehmen und Verwaltung zu erwarten ist.

Außerdem habe die EFAA gefordert, dass das OiOo während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens nicht allein von der EU-Kommission, sondern auch von EU-Parlament und dem Rat der EU beachtet wird.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 11.09.2023

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