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Steuerberaterprüfung: Bundesfinanzministerium plant Modernisierung
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat Diskussionsentwürfezur Änderung des Steuerberatungsgesetzes sowie zur Neufassung der Verordnungzur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte undBerufsausübungsgesellschaften vorgelegt. Ziel ist eine grundlegende Reform undModernisierung der Steuerberaterprüfung. Das teilt dieBundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mit.
Die Reform soll den Zugang zum Beruf vor dem Hintergrund desFachkräftemangels attraktiver gestalten, ohne das fachliche Niveau abzusenken.Die Neuregelungen sollen – nach derzeitigem Stand – zum 01.01.2028 in Krafttreten.
Geplant sei, den Fakultätsvorbehalt abzuschaffen: Zukünftigsolle der Zugang zur Prüfung mit jedem abgeschlossenen Hochschulstudium möglichsein. Die bisherige Beschränkung auf wirtschafts- oder rechtswissenschaftlicheStudiengänge würde danach entfallen, so die BRAK.
Weiter solle die bisherige Deckelung auf zweiWiederholungsversuche aufgehoben werden. Bewerber könnten dann die Prüfungbeliebig oft wiederholen. Dies soll laut BRAK rückwirkend auch für Personengelten, die die Prüfung in der Vergangenheit bereits endgültig nicht bestandenhaben.
Einmalig bestandene Aufsichtsarbeiten (Note 4,5 oder besser)sollen künftig bis zu vier Jahre lang "mitgenommen" werden können,was eine flexiblere Prüfungsvorbereitung ermögliche. Wer nur die mündlichePrüfung nicht besteht, solle diese isoliert wiederholen können, ohne dieschriftlichen Arbeiten erneut ablegen zu müssen.
Wie die BRAK weiter mitteilt, sollen zudem die Antrags- undPrüfungsverfahren auf elektronische Kommunikation umgestellt werden. Weiterhin seigeplant, die länderübergreifende Zusammenarbeit der Steuerberaterkammern(Prüfverbünde) zu flexibilisieren.
Für Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, die die Bestellungzum Steuerberater anstreben, solle das Erfordernis einerUnbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestehenbleiben. Diese müsse bestätigen, dass keine berufsrechtlichen Hindernissevorliegen. Damit werde im Entwurf im Wesentlichen die bereits geltendeRechtslage fortgeführt.
Das BMF betone, dass es sich um Diskussionsentwürfe handelt,um den Dialog mit den Berufsständen frühzeitig zu ermöglichen.
Sollten die Entwürfe wie geplant umgesetzt werden, bleibe fürdie Prüfung im Herbst 2027 noch die "alte" Rechtslage maßgeblich (mitAusnahme der neuen Regelungen zur Wiederholung). Ab 2028 würde dann das neue,modularere System greifen.
Bundesrechtsanwaltskammer, PM vom 04.03.2026