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Steuerberaterprüfung 2023: Zulässige Hilfsmittel

18.10.2022

Für den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung 2023, der vom 10. bis 12.10.2023 stattfindet, hat das Bundesfinanzministerium jetzt den so genannten Hilfsmittelerlass bekannt gegeben.

Danach werden als Hilfsmittel die Texte folgender Gesetze (Textausgaben) einschließlich gegebenenfalls hierzu erlassener Durchführungsverordnungen und Richtlinien zugelassen: Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Verwaltungszustellungsgesetz, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz, Umsatzsteuergesetz, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Umwandlungsgesetz, Umwandlungssteuergesetz, Außensteuergesetz, Investitionszulagengesetz, Grunderwerbsteuergesetz, Grundsteuergesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Aktiengesetz, GmbH-Gesetz sowie Steuerberatungsgesetz.

Auch die Benutzung eines nicht programmierbaren Taschenrechners ist zulässig, sofern eine Verbindung mit dem Internet nicht möglich ist.

Bundesfinanzministerium, PM vom 14.10.2022

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