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Steuerberaterplattform: Ist gemeinsam mit besonderem elektronischen Steuerberaterpostfach gestartet

09.01.2023

Zum Jahreswechsel ist die Steuerberaterplattform und mit ihr das besondere elektronische Steuerberaterpostfach, kurz beSt, am 01.01.2023 an den Start gegangen. Dies teilt die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) mit.

Damit habe sie den ersten Schritt ihrer strategischen Zielsetzung – Steuerberater im digitalen Ökosystem zu verankern – realisiert, zeigt sich BStBK-Präsident Hartmut Schwab zufrieden. "Die Steuerberaterplattform stellt uns eine digitale Infrastruktur zur Verfügung, die es uns ermöglicht im digitalen Raum als das aufzutreten, was wir sind: Steuerberater. Das Ganze mit einer geprüften und authentifizierten digitalen Identität. Denn ein Abgleich mit dem Berufsregister stellt sicher, dass nur Steuerberater hierüber agieren können. Mit unserer gesetzlich normierten Stellung als Organ der Steuerrechtspflege ist dies für uns von zentraler Bedeutung", so Schwab.

Die BStBK habe für alle in das Berufsregister eingetragenen Steuerberater sowie für steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften die Steuerberaterplattform eingerichtet. Erster und wesentlicher Bestandteil sei das beSt, das verpflichtend für jedes eingetragene Kammermitglied sowie für steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften eingerichtet werden müsse.

Das beSt gewährleiste eine sichere, einheitliche und einfache elektronische Kommunikation mit Gerichten und Behörden, anderen Freien Berufen (Rechtsanwälte, Notare) und Kammern sowie innerhalb des Berufsstandes selbst. Durch die Nutzung der Steuerberaterplattform seien Steuerberater als solche erkennbar und durch die Nutzung des Steuerberaterpostfaches rechtssicher adressierbar, so die BStBK.

Weitere Informationen zur Steuerberaterplattform und dem beSt sind auf den Seiten der BStBK abrufbar (https://steuerberaterplattform-bstbk.de/).

Bundessteuerberaterkammer, PM vom 02.01.2023

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