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Steuerberaterplattform: Erhält nächsten "Use-Case"
Nachdem Anfang 2023 die Steuerberaterplattform und mit ihr als erster Anwendungsfall das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) an den Start gegangen ist, folgt nun laut Bundessteuerberaterkammer (BStBK) der zweite "Use-Case": Das OZG-Antragsportal der regionalen Steuerberaterkammern (StBKn).
20 Steuerberaterkammern, 16 Bundesländer und ein Antragsportal im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ergäben zusammen ein Novum. Denn erstmals würden die Verwaltungsdienstleistungen der StBKn in einem einheitlichen Antragsportal (https://stbk-antragsportal.de/) gebündelt und böten damit ihren Mitgliedern einen zentralen Einstiegspunkt für die Kommunikation mit ihren Kammern an – anstelle von unterschiedlichen regionalen Anlaufstellen. Mit dem Portal setzten die Kammern den Leistungskatalog nach dem OZG vollständig um, so die BStBK.
"Damit ist ein wichtiger Schritt zur weiteren Digitalisierung unseres Berufsstandes und zum Einstieg in digitale Cloud-Lösungen getan", sagte BStBK-Präsident Hartmut Schwab.
Der Zugang zum Antragsportal erfolgt laut BStBK für die über 104.000 Steuerberater über die Steuerberaterplattform, angehende Berufsträger und sonstige Beschäftigte der Branche nutzten die Anmeldemöglichkeit über die BundID. Das Antragsportal biete ab sofort zahlreiche Verwaltungsdienstleistungen auf digitaler Ebene an. Anträge, Befugnisse und Zulassungen könnten so künftig direkt über das Portal abgewickelt werden.
Bundessteuerberaterkammer, PM vom 19.09.2023