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Steuerberater: Werden bei Offenlegungsfristen entlastet
Steuerberater beantragen Wirtschaftshilfen, kümmern sich um das Kurzarbeitergeld und stehen ihren Mandanten in Corona-Zeiten mit Rat und Tat zur Seite. In der aktuellen Krise geraten sie damit laut Bund der Steuerzahler (BdSt) zunehmend ans Limit. In ihrem Sinne habe es jetzt aber einen Teil-Erfolg gegeben: Das Bundesamt für Justiz habe kurz vor Heiligabend 2021 auf seiner Homepage mitgeteilt, dass bis zum 07.03.2022 keine Sanktionierung erfolge, wenn Jahresabschlüsse für 2020 erst nach dem 31.12.2021 offengelegt beziehungsweise hinterlegt werden.
Der BdSt begrüßt dies. Er drängt aber auf eine weitere Verlängerung: So sollte auf Bußgelder bis Ende Mai 2022 verzichtet werden.
Darüber hinaus fordert der Verband eine Frist-Verlängerung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung: In einem Schreiben an das Bundesfinanzministerium sowie das Bundesjustizministerium hat er eigenen Angaben zufolge einen entsprechenden Appell formuliert. Aktuell müssten Steuerberater die Steuererklärungen ihrer Mandanten für das Veranlagungsjahr 2020 bis zum 31.05.2022 abgeben. Mit Blick auf das hohe Arbeitsaufkommen in der Corona-Krise halte der BdSt jedoch eine Verlängerung dieser Frist bis Ende August 2022 für angemessen.
Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 28.12.2021