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Steuerberater: Steuerberaterverband fordert Befreiung von Meldepflichten
In seinerStellungnahme zur Neufassung der EU-Richtlinie über die Zusammenarbeit derSteuerbehörden (DAC) fordert der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) eindeutlich mutigeres Vorgehen der EU-Kommission. Die Befreiung von derMeldepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltung wäre "eine echteEntlastung für den Berufsstand". Zugleich würde die EU-Kommission ihrVersprechen wahr machen, Berichtspflichten abzubauen, meint der Verband.
Mit derStellungnahme bekräftigt der DStV seine Kritik an den bestehendenMeldepflichten grenzüberschreitender Steuergestaltungen. (§§ 137d ff. Abgabenordnung).
Er bemängelt, dasskeine belastbaren Daten zu erzielten Steuermehreinnahmen aufgrund der Meldungenvorliegen. Auch seien die anfallenden Kosten der Meldepflichten fürIntermediäre, wie Steuerberater, nicht ausreichend ermittelt worden. Der DStVbezweifelt daher, dass die Meldepflichten wirtschaftlich überhaupt sinnvollsind.
Insbesondere liefenSteuerberater bei der Einreichung der Meldungen jedoch Gefahr, in Konflikt mitihrer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht zu geraten.
Obwohl dieEU-Kommission Berichtspflichten reduzieren wolle, habe sie bereits im Vorfelddes anstehenden Gesetzgebungsverfahrens zur Neufassung der Richtlinieverlautbart, dass eine Abschaffung der Meldepflichten nicht in ihrem Sinne sei.
Als echteEntlastung schlägt der DStV deshalb vor, die Meldepflicht grenzüberschreitenderSteuergestaltungen vollständig auf die Steuerpflichtigen zu verlagern. Wie inanderen Steuerverfahren könnte der Berufsstand dann unterstützend für denMandanten tätig werden. Eine solche Reform würde Doppelmeldungen beseitigen,Kosten senken, Rechtsklarheit schaffen und den schwelenden Interessenkonfliktzwischen Meldepflicht und Berufsgeheimnis aus der Welt schaffen. Ohne diesenKonflikt bestünde sicherlich auch kein Bedarf für die Regelung derVerschwiegenheitspflicht der Rechtsberufe im Richtlinienvorschlag, gibt derDStV zu bedenken.
Soweit dieEU-Kommission Intermediäre, wie Steuerberater, allerdings im Anwendungsbereichder Meldepflicht belässt, müsse eine gesetzliche Klarstellung erfolgen, dassSteuerberater – genau wie Rechtsanwälte – vom Berufsgeheimnis umfasst sind,verlangt der Steuerberaterverband. Schließlich sei nicht gerechtfertigt, dassRechtsberufe, die dieselbe Tätigkeit in Steuerangelegenheiten ausüben,gesetzlich unterschiedlich behandelt würden.
Gleichzeitig warntder DStV vor der Einführung neuer Berichtspflichten. Eine weitere Meldepflichtüber den Missbrauch von Briefkastenfirmen etwa würde die Bemühungen zumBürokratieabbau schlicht "ad absurdum führen".
DeutscherSteuerberaterverband e.V., PM vom 10.02.2026