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Steuerbefreiung: Voraussetzungen für in mehreren Blockheizkraftwerken erzeugten Strom

12.01.2024

Die Versagung der Steuerbefreiung gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 2 des Stromsteuergesetzes für in mehreren Blockheizkraftwerken erzeugten Strom aufgrund fehlender Erlaubnis ist jedenfalls dann nicht unionsrechtswidrig und nicht unverhältnismäßig, wenn dem Betreiber der Anlage das Entlastungsverfahren gemäß § 12a der Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) offensteht. Dies stellt der Bundesfinanzhof klar.

Für die Behandlung mehrerer an unterschiedlichen Standorten befindlichen Stromerzeugungseinheiten als virtuelles Kraftwerk gemäß § 12b Absatz 2 Satz 1 StromStV sei es nicht erforderlich, dass die einzelnen Stromerzeugungseinheiten nur insgesamt oder kombiniert gesteuert werden können.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.10.2023, VII R 50/20

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