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Steuerbefreiung von Einkünften aus Spareinlagen: Belgien muss seine Vorschriften an EU-Recht anpassen

10.11.2020

Belgien soll seine Vorschriften über die Steuerbefreiung von Einkünften aus Spareinlagen ändern. Hierzu fordert die Europäische Kommission das Land in einem Aufforderungsschreiben auf.

Gemäß dem belgischen Recht sind Zinsen aus Spareinlagen bis zu einer gewissen Höhe von der Einkommensteuer befreit, wenn die Einlagen bestimmten Kriterien entsprechen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (C-580/15) stünden diese Kriterien im Widerspruch zu freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU und zu Artikel 36 des EWR-Abkommens, meint die Kommission.

Sollte sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermitteln.

Europäische Kommission, PM vom 30.10.2020

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