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Steueränderungsgesetz 2025: Bundesrat warnt vor erheblichen Steuerausfällen

20.10.2025

Mit einer umfangreichen Stellungnahme hat sich der Bundesratzum geplanten Steueränderungsgesetz 2025 positioniert. Das Gesetzespaket derBundesregierung umfasst zahlreiche Einzelmaßnahmen, mit denen steuerlichentlastet werden sollen – unter anderem durch eine Senkung der Umsatzsteuer inder Gastronomie.

In seiner Stellungnahme kritisiert der Bundesrat, dass dievorgesehenen Gesetzesänderungen erhebliche Steuerausfälle nach sich ziehenwürden, die zur Hälfte von den Ländern und Gemeinden zu tragen seien. NachBerechnungen entstünden den Ländern so Mindereinnahmen von rund 11,2 MilliardenEuro und den Gemeinden von etwa 1,4 Milliarden Euro. 

Der Bundesrat erinnert daran, dass Länder und Kommunenbereits vor großen strukturellen Herausforderungen stünden. Steigende Ausgabenfür Bildung, Betreuung, Gesundheit, innere Sicherheit, Integration,Digitalisierung, Klimaschutz und Sozialleistungen erhöhten den finanziellenDruck. Das Ausgabenwachstum übersteige die Entwicklung der Einnahmen deutlich.Die erwarteten Mindereinnahmen würden die Haushaltslage zusätzlich verschärfenund die Handlungsfähigkeit der Länder und Gemeinden weiter einschränken.

Daher halten die Länder eine Verständigung mit dem Bund übereine dauerhafte und umfassende Entlastung der Länder- und Gemeindehaushalte fürnotwendig. Sie fordern die Bundesregierung auf, die zu erwartendenSteuermindereinnahmen zu kompensieren.

Zudem schlagen sie vor, dass Restaurants neben Barzahlungkünftig auch eine gängige digitale Zahlungsoption anbieten müssten. Dies könnezu mehr Steuerehrlichkeit beitragen und helfen, die Steuerausfälleauszugleichen.

Die Bundesregierung plant, den Umsatzsteuersatz für Speisenin der Gastronomie – mit Ausnahme des Getränkeausschanks – ab dem 01.01.2026dauerhaft von 19 auf sieben Prozent zu senken. Ziel ist es, die Branche zustärken und zur Stabilisierung der Preise beizutragen. Vom reduziertenSteuersatz sollen auch Bäckereien, Metzgereien, der Lebensmitteleinzelhandel,Catering-Unternehmen sowie Anbieter im Bereich der Kita-, Schul- undKrankenhausverpflegung profitieren. Insgesamt erwartet die Bundesregierungdadurch eine jährliche Entlastung von rund 3,6 Milliarden Euro für Betriebe undVerbraucher.

Ebenfalls zum 01.01.2026 soll die Entfernungspauschale auf38 Cent pro Kilometer ab dem ersten gefahrenen Kilometer angehoben werden.Bislang galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Dies entspräche einerEntlastung von rund 1,1 Milliarden Euro im kommenden Jahr. Zudem soll diebisher befristete Mobilitätsprämie dauerhaft fortgeführt werden.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dieHaftungsprivilegien im Vereinsrecht für ehrenamtlich Tätige auszuweiten. Damitsolle das Ehrenamt rechtlich besser abgesichert, die gesellschaftlicheAnerkennung gestärkt und mehr Menschen für ein Engagement in Vereinen gewonnenwerden.

Die Stellungnahme des Bundesrats wird der Bundesregierungweitergeleitet. Dann ist der Bundestag am Zug, das Gesetz zu beschließen.Anschließend kommt es erneut zum Bundesrat, der dann über seine Zustimmungentscheidet.

Bundesrat, PM vom 17.10.2025

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