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Steuerabkommen mit Großbritannien und Nordirland: Änderung auf den Weg gebracht

17.05.2021

Die Bundesregierung will das Steuerabkommen mit Großbritannien und Nordirland ändern. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 12.01.2021 zur Änderung des am 30.03.2010 in London unterzeichneten Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der durch das am 17.03.2014 in London unterzeichnete Protokoll geänderten Fassung (BT-Drs. 19/29559) vorgelegt.

Der Entwurf nimmt Änderungen entsprechend dem BEPS-Mindeststandard zur Verhinderung von schädlichem Steuerwettbewerb auf. Unter anderem soll durch eine Änderung der Präambel ausgedrückt werden, dass nicht nur Doppelbesteuerungen, sondern auch Nichtbesteuerungen und reduzierte Besteuerungen vermieden werden sollen.

Deutscher Bundestag, PM vom 12.05.2021

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