Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Steigende Energie- und Rohstoffpreise: Ä...

Steigende Energie- und Rohstoffpreise: Änderungen im Insolvenzrecht sollen Unternehmen schützen

07.10.2022

Mit Änderungen im Insolvenzrecht will die Bundesregierung verhindern, dass gesunde Unternehmen nur deshalb einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil die Energie- und Rohstoffpreise derzeit schwer kalkulierbar sind.

So soll der Prognosezeitraum für die Überschuldungsprüfung verkürzt werden. Eine Überschuldung kommt nach geltendem Recht dann in Betracht, wenn eine Unternehmensfortführung über einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht hinreichend wahrscheinlich ist. Diese Zeitspanne soll nun vorübergehend auf vier Monate herabgesetzt werden. Damit würden Unternehmen in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Lage der Pflicht entgehen, einen Insolvenzantrag stellen zu müssen, wenn ihre Fortführung zumindest für vier Monate hinreichend gesichert ist, erläutert die Regierung.

Ein weiteres Anliegen sei es, überschuldeten, aber noch nicht zahlungsunfähigen Unternehmen mehr Zeit zu verschaffen, um sich um eine Sanierung bemühen zu können. Daher soll die Frist für die Insolvenzantragstellung vorübergehend von jetzt sechs auf acht Wochen hochgesetzt werden.

Wie die Bundesregierung mitteilt, sollen die Regelungen schnellstmöglich in Kraft treten und bis zum 31.12.2023 gelten.

Bundesregierung, PM vom 05.10.2022

Mit Freunden teilen