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Startups: Debatte über vinkulierte Anteile

12.10.2023

Der Startup-Verband hat im Rahmen einer Anhörung des Finanzausschusses zum Entwurf für das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) der Bundesregierung (BT-Drs. 20/8292) seine Forderung erneuert, vinkulierte Anteile bei der Lösung der so genannten Dry-Income-Problematik unbedingt zu berücksichtigen. "Wir fordern keine Steuervergünstigungen", erklärte Christian Miele als Vorstandsvorsitzender des Startup-Verbandes, Sachverständiger in der Anhörung auf Vorschlag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen.

Sein Verband argumentiere nicht für höhere Steuerfreibeträge auf Mitarbeiterbeteiligungen oder eine Pauschalversteuerung dieser, machte Miele deutlich. Nach seinen Worten geht es dem Startup-Verband allein darum, für Mitarbeiter von Startups den Steueraufschub bei der Gewährung von Mitarbeiteranteilen zu verbessern. Insbesondere wolle der Verband, dass auch so genannte vinkulierte Anteile Berücksichtigung finden.

Kritisch sieht diese Forderung Roland Ismer, Professor für Steuerrecht und Öffentliches Recht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sachverständiger auf Vorschlag der SPD-Fraktion. Mit Blick auf die Stellungnahme des Bundesrats zu dem Gesetz, die eine Änderung des Gesetzentwurfs im Sinne des Startup-Verbandes beinhaltet, warnte Ismer bereits in seiner schriftlichen Stellungnahme davor, dass die Berücksichtigung vinkulierter Aktien "einen Bruch mit der allgemeinen Dogmatik mit sich bringen und damit das Steuerrecht verkomplizieren" würden. Dies gelte umso mehr, als ohnehin Ausweichgestaltungen offen stünden, bei denen es nicht auf die Vinkulierung ankomme.

Startup-Gründer und Investor Christian Vollmann, Sachverständiger auf Vorschlag der FDP, widersprach Ismer. Vollmann wies auf die überaus hohe Bedeutung von Kapitalbeteiliungsangeboten für Mitarbeiter hin. "Da draußen tobt ein Krieg um die besten KI-Wissenschaftler", sagte er. Es gehe auch um Experten der Life Sciences. "Diese Leute suchen sich die Unternehmen aus", berichtete Vollmann.

Deutschland habe dabei einen klaren Standortnachteil, liege zusammen mit Belgien auf dem letzten Platz, was die Attraktivität von Mitarbeiterbeteiligung betreffe. Vollmann betonte die Notwendigkeit, vinkulierte Anteile bei der Lösung der Dry-Income-Problematik zu berücksichtigen. Er sei an mehr als 85 Unternehmen beteiligt. "Ich habe nicht einen Fall gesehen, in dem die Anteile nicht vinkuliert wären", berichtete er. Der Grund liege in der Möglichkeit, das Unternehmen an Investoren weiter zu veräußern.

Neben einer Reihe weiterer Themen behandelte die Anhörung auch eine mögliche Ausweitung der Arbeitnehmersparzulage. Dies ist derzeit im Gesetzentwurf der Bundesregierung noch nicht vorgesehen. Norbert Kuhn vom Deutschen Aktieninstitut, Sachverständiger auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, bezeichnete diese als sinnvoll, um "breite Bevölkerungsschichten am Produktivkapital zu beteiligen" und "die Aktienanlage näher zu bringen".

Kuhn zeigte Sympathie zum zuvor vom Sachverständigen Imser geäußerten Vorschlag, die Einkommensgrenze für die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage auf 35.000 bis 40.000 Euro zu erhöhen. Auch die Möglichkeit, diese komplett abzuschaffen, sei diskussionswürdig. "Man sollte das auf jeden Fall weiterverfolgen, weil ein großer Teil der vermögenswirksamen Leistungen in Fonds gespart wird", sagte er.

Ebenfalls positiv äußerte sich ein auf Vorschlag der Fraktion Die Linke als Sachverständiger geladener Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Dieser wies darauf hin, dass die Arbeitnehmer-Sparzulage immer noch Bestandteil von mehr als 1.000 Tarifverträgen sei.

Deutscher Bundestag, PM vom 11.10.2023

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