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Startups: Baden-Württemberg für bessere steuerliche Rahmenbedingungen
Baden-Württemberg setzt sich im Bundesrat dafür ein, dass die steuerlichen Rahmenbedingungen für Startups verbessert werden. Ziel der Bundesratsinitiative ist es, jungen, innovativen Unternehmen mit steuerrechtlichen Änderungen gerade in der Anfangsphase mehr finanzielle Spielräume zu eröffnen. Die Initiative wurde am 12.02.2021 an die Ausschüsse verwiesen, wo sie weiter beraten wird.
Sie sieht vor allem Verbesserungen beim so genannten Verlustvortrag vor. So sollen Startups ihre Verluste aus den ersten sechs Jahren nach der Gründung unbegrenzt mit späteren Gewinnen verrechnen können. Darüber hinaus soll es für Wagniskapitalgeber attraktiver werden, ihr Kapital nach Beendigung ihres Engagements erneut in Startups zu stecken: Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Anteilen an einem Startup sollen steuerfrei auf die Anschaffungskosten einer neu angeschafften Beteiligung an einem Startup übertragen werden können.
Finanzministerium Baden-Württemberg, PM vom 12.02.2021