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Startschuss: Portal für Schlussabrechnung der Coronahilfen freigeschaltet

09.05.2022

Nach einer aktuellen Information des Bundeswirtschaftsministeriums ist das Portal für die Schlussabrechnung der Coronahilfen ab sofort freigeschaltet. Dies teilt der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) mit.

Die Schlussabrechnungen seien ebenso wie die eingereichten Anträge auf Coronahilfen über einen prüfenden Dritten einzureichen und paketweise angelegt: Gestartet werde mit der Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfen I bis III sowie den November- und Dezemberhilfen. In einem weiteren Paket seien zu einem späteren Zeitpunkt dann auch die Überbrückungshilfen III Plus und IV abzurechnen.

Die Prüfung der Schlussabrechnungen erfolge durch die Bewilligungsstellen der Länder. Sie stellten für jedes abgerechnete Programm in einem eigenständigen Schlussbescheid fest, ob gegebenenfalls Nachzahlungen an die Antragstellenden erfolgen oder zu viel gezahlte Hilfen zurückgezahlt werden müssen. Hintergrund der Schlussabrechnung sei, dass die Coronahilfen in der Regel auf Basis von Prognosezahlen bewilligt worden sind. Deshalb müssten alle Betroffenen nach Vorliegen der Ist-Zahlen nochmals abschließend abrechnen. Dies biete zugleich die Möglichkeit, fehlerhafte Angaben bei der ursprünglichen Antragstellung nachträglich zu korrigieren. Erfolge keine Schlussabrechnung, seien die Förderleistungen in voller Höhe zurückzuzahlen.

Die Einreichung der Schlussabrechnungen für das Paket 1 muss laut DStV bis zum 31.12.2022 erfolgen. Der Verband macht sich angesichts der extremen Arbeitsbelastung in den Kanzleien dafür stark, diese Frist angemessen zu verlängern.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 05.05.2022

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