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Startschuss für Steuerberaterplattform: Vergabeverfahren abgeschlossen

05.08.2021

Am 30.07.2021 hat die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) eigenen Angaben zufolge das Vergabeverfahren zur Steuerberaterplattform abgeschlossen. Damit sei der Startschuss für das Projekt gefallen.

Vor dem Hintergrund des "Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen" (OZG) werde dem Berufsstand damit eine eigene digitale Infrastruktur an die Hand gegeben. Das OZG sieht laut BStBK vor, dass die deutsche Verwaltung bis Ende 2022 flächendeckend digitalisiert wird. Steuerberater müssten als Vertreter ihrer Mandantschaft in diesem Umfeld sicher agieren können. Die Steuerberaterplattform stelle für jeden Berufsträger eine zentrale Steuerberater-Identität mit Berufsträgereigenschaft zur Verfügung.

"Nicht nur die Corona-Pandemie zeigt uns, wie wichtig die Digitalisierung unserer Geschäftsprozesse ist", sagte BStBK-Präsident Hartmut Schwab. Wer in Zukunft seine Mandantschaft optimal vertreten und beraten will, benötige eine anerkannte digitale Identität, mit der er auch in anderen digitalen Ökosystemen agieren kann. Genau diese digitale Infrastruktur schaffe die Steuerberaterplattform.

Laut Steuerberatungsgesetz sei der Berufsstand verpflichtet, ab dem 01.01.2023 das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) für die digitale Kommunikation zu nutzen, so die BStBK. Mit dem beSt könne medienbruchfrei und vor allem rechtssicher insbesondere mit Verwaltung und Gerichten im digitalen Raum kommuniziert werden. Das beSt werde als erster Anwendungsfall der Steuerberaterplattform eingeführt. Mit dem Steuerberaterpostfach würden die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für eine eindeutige, anerkannte und damit vertrauenswürdige digitale Adresse für alle Steuerberater und Kanzleien geschaffen. Die Authentifizierung erfolge durch einen Abgleich der Berufsträgereigenschaft mit dem Berufsregister bei der jeweiligen regionalen Steuerberaterkammer als Selbstverwaltungsorgan. Auf diese Art und Weise werde eine zentrale Steuerberater-Identität mit Berufsträgereigenschaft und hohem Vertrauensniveau geschaffen.

Bundessteuerberaterkammer, PM vom 04.08.2021

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