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Standortförderungsgesetz: Lob von Finanzbranche

02.12.2025

Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf einesStandortförderungsgesetzes (BT-Drs. 21/2507) ist in einer öffentlichen Anhörungdes Finanzausschusses am 01.12.2025 von der Finanzwirtschaft begrüßt worden.

Andere Sachverständige mahnten Verbesserungen an oderbezweifelten die erwartete Wirkung der in dem Entwurf enthaltenen Maßnahmen.

Die Bundesregierung will mit dem Entwurf umfassendeMaßnahmen zur Erleichterung des Finanzierungszugangs für Unternehmen, zurFörderung des Fondsmarktes und damit auch des Venture-Capital-Ökosystems sowiezur Verschlankung aufsichtlicher Vorgaben umsetzen. Unter anderem sollenInvestmentfonds künftig unbegrenzt in Wagniskapitalfonds investieren können.

"Der Gesetzentwurf entspricht absolut unserer Forderungund stellt die nötige Rechtssicherheit her", lobte Thomas Richter(Bundesverband Investment und Asset Management, BVI) in der vom amtierendenVorsitzenden Christian Gerke (Linke) geleiteten Anhörung.Immobilienspezialfonds sei es bisher nicht möglich gewesen, Solaranlagen aufDächer von Büro- und Gewerbegebäuden zu errichten. Den Fonds hätte ein Verlustihres Rechtsstatus gedroht. Jetzt gebe es Möglichkeiten dafür, und für denFondsstandort Deutschland sei das von überragender Bedeutung.

Professor Jens Südekum (Heinrich-Heine-UniversitätDüsseldorf) sah den Gesetzentwurf "sehr positiv". Es werde mehrWagniskapital für junge Unternehmen gebraucht und mit dem Gesetz würden dieMöglichkeiten dazu geschaffen. Zur Infrastrukturfinanzierung sagte Südekum, dasSondervermögen setze einen erheblichen Impuls, aber der Mittelbedarf könnenicht allein über die öffentliche Finanzierung abgedeckt werden, sondern eswerde privates Kapital gebraucht. Jeder öffentlich investierte Euro könne durchdas Gesetz jetzt "gehebelt" werden, sodass die "Unmengen vonKapital" in Deutschland auch für Infrastrukturprojekte genutzt werdenkönnten. Durch das Gesetz würden bestehende Hürden abgebaut.

Tim Ockenga vom Gesamtverband der deutschenVersicherungswirtschaft (GDV) sagte, die Verschlankung aufsichtsrechtlicherProzesse bei der Finanzaufsichtsbehörde BaFin sei sinnvoll. Er schlug einigeÄnderungen an dem Entwurf vor. Wie schon der BVI begrüßte Ockenga ebenfalls dieverbesserten Möglichkeiten für Solaranlagen auf Dächern von Büro- undGewerbegebäuden.

Gerrit Fey (Deutsches Aktieninstitut) sprach von kleinenSchritten durch das Gesetz. Es fehle eine grundsätzliche Aktienrechtsreform, umdie Finanzierung von Unternehmen zu verbessern. René Lorenz (DeutscheKreditwirtschaft) begrüßte die im Entwurf vorgesehenen Abschaffungen vonMeldepflichten im Kreditbereich. Man vermisse aber Regelungen zurrechtssicheren und praxistauglichen Anpassung von AllgemeinenGeschäftsbedingungen, hieß es in der Stellungnahme der Kreditwirtschaft.

Verena Pausder (Bundesverband Deutsche Startups) verwies aufdie Probleme der Startups vor allem in späteren Phasen nach der Gründung. Dakönne und müsse noch mehr gemacht werden. Startups seien Innovationsmotoren.Wichtig seien auch mehr Möglichkeiten zur Mitarbeiterbeteiligung, dieunbürokratisch sein müsse, und ein leichterer Zugang zum Kapitalmarkt. Sieerhoffe sich einiges vom geplanten Deutschlandfonds.

Franziska Maria Cooiman (Technische Universität Berlin)nannte Wagniskapital ein sehr spezifisches Instrument, das nur für bestimmteUnternehmen in Frage komme und auch Risiken habe. Durch die Konstruktion vonFonds müssten geförderte Startups ein "Hyperwachstum" hinlegen, umfür eine solche Finanzierung in Frage zu kommen. Damit komme es oft nur zueiner Förderung erprobter Technologien in Bereichen wie Software undPlattformen und nicht im Bereich neuer Technologien, die für einen grünen Umbauder Wirtschaft gebraucht würden. Außerdem werde die Mehrheit des Kapitals vonMännern verwaltet "und geht auch an diese". Statt radikaletechnologische Neuerungen im Bereich Materialien und grüne Energien zu fördern,bringe Wagniskapital eher softwarebasierte Geschäftsmodelle hervor.

Anderer Auffassung als die Investmentbranche war ProfessorFritz Söllner von der TU Ilmenau, der von Ernüchterung beim Betrachten desEntwurfs sprach. Ein großer Sprung sei das nicht. Zwar gebe es leichteVerbesserungen, allerdings würden nur bestimmten Teile der Wirtschaftprofitieren, wie die Finanz- und Fondswirtschaft sowie erneuerbare Energien. Inder Breite der Wirtschaft komme nichts an. Die Maßnahmen seien dazu viel zukleinteilig.

Professor Heribert Anzinger (Universität Ulm) nannte eshochproblematisch, dass sich das Investmentrecht vom Aufsichtsrecht löse. Diesteuerbegünstigten Fonds könnten gar nicht von allen Investoren genutzt werden.Er finde es auch problematisch, dass Kapitalverwaltungsgesellschaften derBetrieb von Kraftwerken und Energieerzeugungsanlagen erlaubt werden solle.

Professor Ekkehard Wenger von der Universität Würzburgsagte, in dem Entwurf sei von Venture Capital fast nicht die Rede. Der Entwurfsei vielmehr stark auf erneuerbare Energien ausgerichtet, was die Energiewendenoch teurer machen werde. Der einseitige Fokus auf erneuerbare Energien missfalleihm.

Ebenfalls Gegenstand der Anhörung war ein Antrag derAfD-Fraktion (BT-Drs. 21/2544) auf Streichung der Wegzugsbesteuerung. DieAfD-Fraktion hält diese Wegzugsbesteuerung für eine faktische Strafe für denWunsch, in einem anderen Land zu leben. Professor Wenger sagte dazu, es würdenkeine Unternehmer neu nach Deutschland kommen, wenn sie damit rechnen müssten,dass ihnen bei einem Wegzug nach sieben Jahren ein Teil ihres Vermögensweggesteuert werden würde.

Deutscher Bundestag, PM vom 01.12.2025

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