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Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen: Vordrucke der Anlage 13a bekannt gegeben
Auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums (BMF) sind die Vordrucke der Anlage 13a sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2025 bekannt gegeben worden.
Der amtlich vorgeschriebene Datensatz, der nach § 13a Absatz 3 Satz 4 Einkommensteuergesetz (EStG) in Verbindung mit § 87a Absatz 6 der Abgabenordnung (AO) durch Datenfernübertragung authentifiziert zu übermitteln ist, wird nach § 87b Absatz 2 AO unter "www.elster.de" zur Verfügung gestellt. Für die elektronische authentifizierte Übermittlung ist eine Registrierung notwendig. Diese ist laut BMF sowohl über Mein ELSTER (www.elster.de) als auch über Software anderer Anbieter (www.elster.de/elsterweb/softwareprodukt) möglich.
Der Registrierungsvorgang könne abhängig von der Registrierungsmethode bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen, so das BMF. Die Anlage AV13a sowie bei Mitunternehmerschaften die entsprechenden Anlagen seien notwendiger Bestandteil der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen. Auf Antrag könne das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten auf die Übermittlung der standardisierten Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verzichten. § 150 Absatz 8 AO finde hierbei entsprechende Anwendung. Für die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen seien in diesen Fällen die Papiervordrucke der Anlage 13a zu verwenden (§ 13a Absatz 3 Satz 5 und 6 EStG).
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 18.09.2025, IV D 4 - S 2149/00010/012/054