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Stalking: Soll effektiver bekämpft werden
Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur effektiveren Bekämpfung des Stalkings veröffentlicht. Danach soll der Straftatbestand der Nachstellung (§ 238 Strafgesetzbuch) ausgeweitet werden und digitales Stalking im Netz und über Apps erfassen.
Derzeit nachgewiesen werden muss für Stalking ein "beharrliches" Nachstellungsverhalten, das geeignet ist, die Lebensgestaltung des Opfers "schwerwiegend" zu beeinträchtigen. Diese Hürden will das Justizministerium absenken. Im Gesetzestext soll das Wort "beharrlich" durch "wiederholt" und das Wort "schwerwiegend" durch "nicht unerheblich" ersetzt werden.
Der Strafrahmen soll weiter eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vorsehen. Zugleich soll aber eine Neuregelung für besonders schwere Fälle eingeführt werden, bei denen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren ausgesprochen werden kann. Hierzu sollen unter anderem Fälle von Nachstellungen über lange Zeiträume oder Taten gehören, durch die der Täter eine Gesundheitsschädigung des Opfers oder einer dem Opfer nahestehenden Person verursacht.
Zu dem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums können Länder und Verbände bis zum 01.03.2021 Stellung nehmen.
Bundesjustizministerium, PM vom 16.02.2021