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Stadt Nürnberg: Muss aus "Allianz gegen Rechtsextremismus" austreten
Erfolg für die AfD: Ihr Kreisverband Nürnberg/Schwabach kann von der Stadt Nürnberg verlangen, dass sie aus der "Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg" austritt. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden.
Hintergrund ist, dass sich die Allianz mehrfach kritisch zur AfD geäußert hat. Diese sieht dadurch das parteipolitische Neutralitätsgebot verletzt.
Die Allianz gegen Rechtsextremismus ist ein nicht eingetragener gemeinnütziger Verein, dem zahlreiche kommunale Körperschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen angehören. Die Stadt Nürnberg ist Gründungsmitglied.
In seiner Klage gegen die Stadt machte der AfD-Kreisverband geltend, die Allianz beziehe beispielsweise auf ihrer Homepage oder in Pressemitteilungen öffentlich Stellung gegen die AfD. Diese Äußerungen müsse sich die Stadt Nürnberg als Mitglied der Allianz zurechnen lassen. Die Stadt verstoße daher durch die Mitgliedschaft gegen ihre Pflicht zur parteipolitischen Neutralität.
In erster Instanz hatte die Klage keinen Erfolg, vor dem BayVGH aber schon. Auch er verweist auf die Pflicht öffentlicher Amtsträger zur parteipolitischen Neutralität. Dieser könne sich die Stadt nicht durch den Zusammenschluss mit gleichgesinnten anderen Kommunen oder Privaten entziehen. Eine kommunale Öffentlichkeitsarbeit, die sich explizit gegen eine nicht verbotene Partei wende, verstoße gegen das im Grundgesetz garantierte Recht der Parteien auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb.
Dies gelte ebenso, wenn eine Stadt als Mitglied und aktiver Unterstützer eines privaten Vereins wie der "Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg" mittelbar am parteipolitischen Meinungskampf teilnehme. In einem solchen Fall könne der betroffenen Partei wirksamer Rechtsschutz nur gewährt werden, wenn man ihr gegenüber der Stadt einen Anspruch auf Austritt aus dem Verein zuerkenne.
Die Stadt kann gegen die Entscheidung die im Urteil zugelassene Revision zum Bundesverwaltungsgericht einlegen. Der BayVGH deutete in der mündlichen Verhandlung an, im Laufe einer Revision könne sich das Verfahren möglicherweise unstreitig erledigen und damit ein Vereinsaustritt vermieden werden, wenn die Allianz gegen Rechtsextremismus in ihrer künftigen Öffentlichkeitsarbeit auf explizite Äußerungen zur AfD verzichte.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 14.11.2024, 4 B 23.2005