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Staatliche Beihilfen: EU-Kommission will Befristeten Rahmen verlängern

04.10.2021

Die Europäische Kommission hat am 30.09.2021 vorgeschlagen, den Befristen Rahmen für staatliche Beihilfen bis zum 30.06.2022 zu verlängern. Um die Erholung der europäischen Wirtschaft weiter zu beschleunigen, soll mit dem Vorschlag auch der Anwendungsbereich des Befristeten Rahmens angepasst werden, indem zukunftsorientierte Investitions- und Solvenzstützungsmaßnahmen für einen begrenzten Zeitraum ermöglicht werden. Die Mitgliedstaaten haben nun Gelegenheit, zu dem Vorschlagsentwurf der Kommission Stellung zu nehmen.

Der Befristete Rahmen war ursprünglich am 19.03.2020 von der Kommission angenommen worden. Bislang hat die Kommission mehr als 650 Beschlüsse gegenüber allen Mitgliedstaaten gefasst, auch auf der Grundlage des Befristeten Rahmens, um Unternehmen, die vom Coronavirus-Ausbruch betroffen sind, eine notwendige und angemessene Unterstützung zu ermöglichen. Insgesamt wurden europäische Unternehmen mit mehr als drei Billionen Euro unterstützt.

Wie bereits bei der letzten Verlängerung des Befristeten Rahmens im Januar 2021 angekündigt, entscheidet die Kommission nun angesichts der wirtschaftlichen Entwicklungen über die Zukunft des bestehenden Beihilferahmens, wobei sie darauf achten wird, dass einheitliche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt gewahrt bleiben. So geht die Kommission in ihrer Wirtschaftsprognose vom Sommer 2021 davon aus, dass das Bruttoinlandsprodukt sowohl in der EU als auch im Euroraum 2021 um 4,8 Prozent und 2022 um 4,5 Prozent wachsen wird. In ihrem Vorschlag berücksichtigt sie auch die ersten Rückmeldungen im Rahmen einer Umfrage, mit der sie sich am 01.06.2021 an die Mitgliedstaaten gewandt hatte.

Auf dieser Grundlage schlägt die Kommission eine begrenzte Verlängerung des Befristeten Rahmens bis zum 30.06.2022 sowie eine Reihe gezielter Anpassungen vor. Angesichts der beobachteten wirtschaftlichen Erholung würde die vorgeschlagene begrenzte Verlängerung des Befristeten Rahmens sicherstellen, dass Unternehmen, die noch von der Krise betroffen sind, nicht plötzlich von der erforderlichen Unterstützung ausgeschlossen werden, sondern die Unterstützungsmaßnahmen in koordinierter Weise auslaufen.

Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, den Anwendungsbereich des Befristeten Rahmens auszuweiten, um die derzeitige wirtschaftliche Erholung zu unterstützen und zu beschleunigen und gleichzeitig wirksamen Wettbewerb aufrechtzuerhalten. In diesem Sinne sollen die Mitgliedstaaten ermächtigt werden, für einen begrenzten Zeitraum über den 30.06.2022 hinaus folgende Beihilfen zu gewähren:

  • Investitionsförderungsmaßnahmen für eine nachhaltige Wirtschaft, um die durch die Krise hinterlassene Investitionslücke zu schließen, verbunden mit geeigneten Vorkehrungen zur Vermeidung unverhältnismäßiger Wettbewerbsverzerrungen, beispielsweise indem sie sich an eine große Gruppe von Begünstigten richten und von begrenztem Umfang sein sollten, sowie
  • Unterstützung der Mobilisierung privater Mittel für und Investitionen in mittelständische Unternehmen und Unternehmen mit mittlerer Marktkapitalisierung, die in der Regel auf Bankdarlehen angewiesen sind und nach der Krise noch mehr Schulden aufwiesen.

Solche Maßnahmen könnten diesen Unternehmen den Zugang zu Beteiligungskapital über private Finanzmittler ermöglichen, was für sie oft schwierig sei, so die Kommission.

Die Mitgliedstaaten haben nun Gelegenheit, zu dem Vorschlagsentwurf Stellung zu nehmen. Die Kommission wird bei der Entscheidung über das weitere Vorgehen auch die Rückmeldungen berücksichtigen.

Europäische Kommission, PM vom 30.09.2021

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