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Spenden: Wie man sie steuerlich absetzt
Spenden lassen sich bis zu 20 Prozent der eigenen Einkünfteals Sonderausgaben absetzen. Voraussetzung ist, dass die Spende freiwilligerfolgt, keine Gegenleistung verlangt wird und das Geld an eine anerkannte,steuerbegünstigte Organisation fließt. Hierauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayernhin.
Die Hürden für das steuerliche Absetzen von Kleinspenden seiengering: Für Spenden bis 300 Euro pro Einzelzuwendung genüge ein einfacherKontoauszug oder eine Buchungsbestätigung als Nachweis für das Finanzamt.
Beträgt eine Einzelspende mehr als 300 Euro, sei eineZuwendungsbestätigung notwendig. Diese müsse vom Empfänger nach amtlichvorgeschriebenem Muster ausgestellt werden, so die Lohnsteuerhilfe. DerSteuererklärung sei sie zwar nicht mehr beizulegen, jedoch müsse sie fürNachfragen von Seiten des Finanzamts vorgehalten werden.
Nach Erhalt des Steuerbescheids sollten Spendennachweisenoch mindestens ein Jahr, idealerweise vier Jahre aufbewahrt werden, rät dieLohnsteuerhilfe.
Übersteigt die Spendensumme in einem Jahr die20-Prozent-Grenze der Einkünfte, gehe der steuerliche Vorteil nicht verloren,informiert sie. Der überschüssige Betrag werde automatisch und zeitlichunbegrenzt ins Folgejahr übertragen und somit als Spendenvortrag komplettberücksichtigt.
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 09.12.2025