Anteilstausch: Bestehende finanzielle Eingliederung des Übertragenden dem Übernehmenden als Rechtsnachfolger zuzurechnen
Steuerberater-Plattform: Soll Kommunikation und Datenaustausch erleichtern
Spanien: Soll Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken bei hybriden Gestaltungen umsetzen
Die Europäische Kommission fordert Spanien im Rahmen einer mit Gründen versehene Stellungnahme auf, die Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken bei hybriden Gestaltungen umzusetzen.
Mit der Richtlinie (RL (EU) 2017/952 des Rates zur Änderung der RL (EU) 2016/1164, so genannte ATAD-2-Richtlinie) soll sichergestellt werden, dass multinationale Unternehmen ihre Körperschaftsteuerpflichten nicht künstlich verringern können, indem sie Unterschiede zwischen den Steuersystemen der Mitgliedstaaten und denen anderer Drittländer ausnutzen (so genannte hybride Gestaltungen). Eigentlich hätte Spanien die Richtlinie bis zum 31.12.2019 in nationales Recht umsetzen müssen.
Reagiert Spanien nicht binnen zwei Monaten auf die mit Gründen versehene Stellungnahme, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen und die Verhängung von Sanktionen beantragen, weil das Land die Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt hat.
Europäische Kommission, PM vom 30.10.2020