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Sozialverträgliches Vermieten: Soll steuerlich keine Nachteile mehr bedingen
Vermieter, die ihren Mietern günstige Konditionen bieten, sollen dadurch keine steuerlichen Nachteile haben. Wie aus einer Mitteilung des bayerischen Justizministeriums zu entsprechenden Planungen auf Bundesebene hervorgeht, sollen solche Vermieter ihre Werbungskosten auch dann steuerlich voll geltend machen können, wenn sie nur die Hälfte der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen.
Nach derzeitiger Rechtslage könnten Ausgaben für die Instandhaltung oder Finanzierung von Wohnraum nur dann abgesetzt werden, wenn mindestens zwei Drittel der Vergleichsmiete verlangt werden, erläutert das bayerische Justizministerium. "Die derzeitige Regelung belohnt steuerlich gerade keine für Mieter günstigen Konditionen. Das muss sich ändern", sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich. Die vor allem in Ballungsräumen hohen und steigenden Mieten seien "eine der großen Herausforderungen unserer Zeit", so der CSU-Politiker.
Auch Menschen mit normalen Einkommen, Senioren und Familien müssten sich das Leben in den Ballungsräumen weiter leisten können. Einfache Lösungen dafür gebe es nicht. Notwendig sei ein Bündel an Maßnahmen von Kommunen, Land und Bund in verschiedenen Bereichen, meint Eisenreich. Die geplante Regelung sei ein weiterer Schritt, steigenden Mieten entgegenzuwirken.
Bayerisches Justizministerium, PM vom 20.07.2020