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Soziale Medien: EU-Parlament für Zugang erst ab 16 Jahren

28.11.2025

Minderjährige im Internet besser schützen – das ist einAnliegen des EU-Parlaments. Es fordert ein EU-weites Mindestalter von 16 Jahrenfür den Zugang zu sozialen Medien sowie Verbote der schädlichstensuchtfördernden Praktiken.

Das Internet berge Gefahren für die körperliche und geistigeGesundheit Minderjähriger, so ein Bericht, den die Abgeordneten am 26.11.2025annahmen. Gefordert wird mehr Schutz vor manipulativen Strategien, die denSuchtfaktor erhöhen und Kinder daran hindern, sich fokussiert und in gesunderWeise mit Online-Inhalten zu beschäftigen.

Um Eltern zu helfen, den altersgerechten Umgang ihrer Kindermit digitalen Medien zu steuern, schlägt das Parlament ein EU-weit geltendesMindestalter von 16 Jahren für den Zugang zu sozialen Medien, Videoplattformenund KI-Begleitern vor. 13- bis 16-Jährigen soll der Zugang mit Zustimmung derEltern möglich sein.

Die Abgeordneten unterstützen die Kommission darin, eineEU-App zur Altersüberprüfung und die digitale Brieftasche für die europäischeIdentität (eID) zu entwickeln. Altersüberprüfungssysteme müssen nach Ansichtdes Parlaments verlässlich sein und die Privatsphäre von Minderjährigen wahren.

Um Anreize für die bessere Einhaltung des EU-Gesetzes überdigitale Dienste und anderer einschlägiger Vorschriften zu schaffen, schlagendie Abgeordneten vor, Führungskräfte bei schwerwiegenden und anhaltendenVerstößen persönlich haftbar zu machen, und zwar vor allem im Hinblick aufJugendschutz und Altersüberprüfung.

Das Parlament fordert ferner ein Verbot der schädlichstensuchtfördernden Praktiken und die standardmäßige Deaktivierung anderersuchterzeugender Merkmale für Minderjährige (zum Beispiel Endlos-Scrollen,automatisches Abspielen, Aktualisieren durch Ziehen, Belohnungen fürkontinuierliche Nutzung, schädliche Spielifizierung). Seiten, die nicht denEU-Vorschriften entsprechen, sollten aus Sicht der Abgeordneten verbotenwerden; ebenso Empfehlungssysteme für Minderjährige, die auf Profiling undNutzerverhalten beruhen.

Außerdem fordern sie Maßnahmen zur Bekämpfung beeinflussenderTechnologien wie gezielter Werbung, Influencer-Marketing, suchtförderndemDesign und manipulativen Gestaltungstechniken (Dark Patterns) im Rahmen desanstehenden Rechtsakts über digitale Fairness.

Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) sei aufOnline-Videoplattformen anzuwenden und Lootboxen und andere randomisierteSpielfunktionen wie In-App-Währungen, Glücksräder oderPay-to-Progress-Mechanismen (bei denen man für Fortschritte in dem jeweiligenSpiel bezahlt) seien zu verbieten.

Minderjährige müssten vor kommerzieller Ausbeutung geschütztwerden, indem zum Beispiel Plattformen untersagt wird, finanzielle Anreize fürdie Beeinflussung von Kindern durch Kinder (so genannte Kidfluencer) zu bieten,so das Parlament weiter.

Und es müssten dringend Maßnahmen getroffen werden, um dieethischen und rechtlichen Probleme, die sich aus generativen KI-Tools ergeben,einschließlich Deepfakes, Begleit-Chatbots, KI-Agenten und KI-gestütztenNacktheits-Apps (die nicht einvernehmlich manipulierte Bilder erstellen)ergeben, zu bewältigen.

Europäisches Parlament, PM vom 26.11.2025

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