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Solidaritätszuschlag: Für viele Steuerzahler Vergangenheit

11.01.2021

Ab Januar 2021 fällt für viele Steuerzahler bei der Einkommensteuer der Solidaritätszuschlag weg. Dies meldet der Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt), der nach wie vor für eine vollständige Abschaffung des Zuschlags eintritt. GmbHs, Fachkräfte und Sparer müssten den Solidaritätszuschlag laut BdSt auch 2021 noch zahlen, bemängelt der BdSt.

Bei einem ledigen Steuerzahler werde die Ergänzungsabgabe dagegen ab sofort nicht mehr erhoben, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen weniger als 62.121 Euro beträgt – bei zusammenveranlagten Eheleuten liege die Grenze hier bei 124.242 Euro. Damit würden viele Bürger 2021 erstmals eine Gehaltsabrechnung beziehungsweise eine Steuervorauszahlung ohne "Soli" erhalten, so der BdSt. Bei höheren Einkommen falle er zum Teil weg.

Sparer, Fachkräfte und Betriebe müssten den "Soli" 2021 indes weiterzahlen. Denn bei der Abgeltungsteuer, die zum Beispiel auf Sparzinsen anfällt, bleibe die Ergänzungsabgabe bestehen – unabhängig davon, wie hoch die Einkünfte des Sparers seien. Auch bei der Körperschaftsteuer verlange der Bund weiterhin den "Soli" – und zwar in bisheriger Höhe. Davon betroffen sind laut BdSt vor allem GmbHs. Leistungsträger profitierten ebenfalls nicht von den Neuerungen: Für Ledige beziehungsweise Verheiratete, die 2021 ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 96.820 Euro beziehungsweise 193.641 Euro haben, werde der Zuschlag auch 2021 voll verlangt.

Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 01.01.2021

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