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Solidaritätszuschlag: Erste Urteilsbegründung liegt vor

02.09.2020

Die Zahlung des Solidaritätszuschlags für 2020 ist aus Sicht des Bundes der Steuerzahler (BdSt) nicht mehr rechtens. Deshalb greift der Verband den Zuschlag auch gerichtlich an und begleitet die Klage eines Ehepaars aus Bayern. Nun liegt die – soweit ersichtlich – erste Urteilsbegründung eines Finanzgerichts (FG) zum "Soli" 2020 vor.

Konkret geht es um die Soli-Vorauszahlungen für das Jahr 2020, die die Kläger nicht mehr leisten wollen. Der BdSt argumentiert, der Solidaritätszuschlag sei stets eng mit den Hilfen für die neuen Bundesländer verbunden gewesen – weil diese Ende 2019 ausliefen, müsse auch der Soli wegfallen.

Das für diese Klage zuständige FG Nürnberg sei zwar von der Verfassungswidrigkeit des Zuschlags nicht überzeugt gewesen und habe die Klage im Wesentlichen abgewiesen, allerdings hätten die Richter ausdrücklich die Revision zum Bundesfinanzhof wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen. Damit sei der Weg zum höchsten deutschen Steuergericht frei. Die Kläger, der prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt und der BdSt würden nun das Urteil prüfen und dann, voraussichtlich in Kürze, die Revision einlegen.

Damit gerate der Zuschlag von mehreren Seiten unter Druck, fährt der BdSt fort. Denn einige FDP-Bundestagsabgeordnete hätten nun gegen die Ergänzungsabgabe auch Verfassungsbeschwerde eingelegt. Diese sei am 24.08.2020 in Karlsruhe eingegangen, hätten die Abgeordneten Christian Dürr und Florian Toncar erklärt und drei Gründe für ihren Schritt genannt: Eine vollständige Soli-Abschaffung sei politisch richtig, wirtschaftlich vernünftig und verfassungsrechtlich geboten. Die Beschwerdeführer fordern laut BdSt die Feststellung der Verfassungswidrigkeit ab 2020. Der Steuerzahlerbund begrüße dies.

Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 27.08.2020

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