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Solidaritätszuschlag: Begründung zu BdSt-Musterklage liegt Bundesfinanzhof vor

25.01.2021

Seit Januar 2021 fällt für viele Steuerzahler der Solidaritätszuschlag (Soli) weg. Eigentlich hätte er aber schon viel früher und für alle abgeschafft werden müssen, kritisiert der Bund der Steuerzahler (BdSt). Er lasse dies mit einer Musterklage gegen den Soli 2020 prüfen. Jetzt sei die beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegte Revision (IX R 15/19) umfangreich begründet worden.

Streitpunkt ist laut BdSt, ob der Zuschlag auch 2020 noch erhoben werden durfte. Denn die Politik habe die Ergänzungsabgabe stets mit den Aufbauhilfen für die neuen Bundesländer verbunden, die Ende 2019 ausgelaufen seien. Bis Ende 2020 hätten jedoch alle Steuerzahler den Soli weiterzahlen müssen. Genau das wolle ein Ehepaar aus Bayern nicht hinnehmen – deshalb gingen die Kläger gemeinsam mit dem BdSt gegen die festgesetzten Soli-Vorauszahlungen für 2020 und 2021 vor.

Laut BdSt hatte das Finanzgericht die Klage im Sommer 2020 zunächst abgewiesen, da der Gesetzgeber noch bis Ende 2020 eine Änderung hätte vornehmen und einen neuen Rechtfertigungsgrund für den Soli hätte nachschieben können – zum Beispiel die Corona-Krise. Doch dies sei nicht passiert. Deshalb könne der BFH jetzt die Rechtsfrage prüfen.

Einen Ausblick werfe der Schriftsatz an das Gericht zugleich auf das Jahr 2021, so der BdSt. Zwar sei ein Teil der Bürger entlastet worden. Doch Leistungsträger, Sparer und GmbHs müssten den Zuschlag weiterzahlen – und zwar auch dann, wenn der Sparer zum Beispiel nur geringe Einnahmen aus einer Rente hat. Dies rügt der BdSt.

Wann sich der Bundesfinanzhof mit dem Thema befasst, ist laut Steuerzahlerbund noch offen.

Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 23.01.2021

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