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Solidaritätszuschlag: AfD-Fraktion scheitert mit Antrag auf sofortige Abschaffung

16.05.2024

Keine Mehrheit im Finanzausschuss des Bundestages hat am 15.05.2024 ein Antrag der AfD-Fraktion auf sofortige Abschaffung des Solidaritätszuschlags (BT-Drs. 20/11149) gefunden. Außer der Antragstellerin stimmten alle Fraktionen sowie die Gruppe Die Linke dagegen. Die Gruppe BSW war nicht anwesend.

Aus der SPD-Fraktion wurde darauf hingewiesen, dass der Bundesfinanzhof den Solidaritätszuschlag als rechtmäßig bezeichnet habe. Nun gelte es, das anhängige Verfahren beim Bundesverfassungsgericht abzuwarten.

Vonseiten der CDU/CSU-Fraktion hieß es dagegen, es sei besser, wenn das Parlament von sich aus tätig werde und nicht auf die Entscheidung aus Karlsruhe warte. Allerdings genüge es dazu nicht, einen "populistischen" Antrag zu stellen. Nötig sei ein Gesamtpaket.

Auch die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zeigte sich grundsätzlich offen für eine Abschaffung der Ergänzungsabgabe. Nötig sei aber, dass dies dann in den Einkommensteuertarif integriert würde. Ebenso sprach sich die FDP-Fraktion für eine Abschaffung aus, aber in einem größeren Zusammenhang.

Die antragstellende AfD-Fraktion rechnete vor, dass aufgrund hoher Abgaben der Anreiz für Fachkräfte gering sei, nach Deutschland zu kommen. Sie verwies darauf, dass auch Handwerker die Abgabe zahlen müssten.

Deutscher Bundestag, PM vom 15.05.2024

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