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«Soli-Klage»: Jetzt vor dem Bundesfinanzhof
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) geht mit seiner Musterklage gegen den Solidaritätszuschlag 2020 in die nächste Instanz. Das Finanzgericht Nürnberg hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen, doch wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache die Revision zugelassen. Diese hat der BdSt nun eigenen Angaben zufolge eingelegt. Sie sei beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Aktenzeichen IX R 15/20 anhängig.
Mit Hilfe des BdSt klagt ein Ehepaar aus Bayern dagegen, dass es den Soli im Jahr 2020 weiterzahlen soll. Die Politik hatte den Solidaritätszuschlag stets eng mit den Finanzhilfen für den "Aufbau Ost" – dem Solidarpakt II – verknüpft. Der Solidarpakt lief aber schon Ende 2019 aus. "Die Menschen haben sich darauf verlassen, dass die Politik Wort hält und den Soli gemeinsam mit dem Solidarpakt ad acta legt", betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Stattdessen müssten Bürger und Betriebe den Soli auch im Jahr 2020 vollständig weiterzahlen. "Diese politische Entscheidung lassen wir gemeinsam mit unseren Musterklägern gerichtlich prüfen."
Auch wenn die Politik einen Teilabbau des Solidaritätszuschlags für 2021 beschlossen hat, sei die Soli-Erhebung im Jahr 2020 verfassungsrechtlich höchst bedenklich, meint der BdSt. Mit ihren Änderungen für 2021 mildere die Bundesregierung diese Bedenken keinesfalls ab. Zwar würden viele Einkommensteuerzahler den Soli nicht mehr zahlen müssen, aber viele kleine und mittelständische Betriebe sowie Sparer und körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen seien auch weiterhin mit der Ergänzungsabgabe belastet. BdSt-Präsident Holznagel appelliert: "Neben der juristischen Auseinandersetzung fordert der Bund der Steuerzahler die Politik dazu auf, den Soli komplett und für alle zu streichen. Das wäre ein starkes Signal, um die Steuerzahler vor allem in der Corona-Krise spürbar zu entlasten."
Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 02.10.2020