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Software der Finanzämter: Läuft nicht optimal

09.02.2021

Bei der Software der Finanzämter läuft es noch immer nicht rund, kritisiert der Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt). Betroffen sind Bürger mit Soli-Vorauszahlungen für das Jahr 2021 sowie Menschen mit Handicap, bei denen die Behinderten-Pauschbeträge nicht mehr auf der Lohnabrechnung stehen, so der BdSt. In wie vielen Fällen diese Pannen jeweils auftraten, sei bislang nicht bekannt. Allerdings werde es in beiden Fällen voraussichtlich erst im März 2021 Abhilfe geben.

Der Solidaritätszuschlag gelte für viele Bürger seit Januar 2021 nicht mehr, erläutert der BdSt. Allerdings stehe das bei einigen noch nicht auf den Steuerbescheiden: Zum Teil hätten Bürger noch Ende 2020 Bescheide erhalten, die eine Soli-Vorauszahlung für 2021 enthielten, die nach dem Soli-Teilabschaffungsgesetz gar nicht mehr festgesetzt werden dürfte. Liegt das zu versteuernde Einkommen bei einem Ledigen bei weniger als rund 62.120 beziehungsweise bei zusammenveranlagten Paaren bei rund 121.240 Euro, falle 2021 kein Solidaritätszuschlag mehr an. Dementsprechend dürfte bei den Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheiden für das Jahr 2021 in diesen Fällen kein Solidaritätszuschlag mehr ausgewiesen werden. Auf Nachfrage des BdSt habe das Bundesfinanzministerium mitgeteilt, dass der Fehler voraussichtlich im März 2021 behoben sein solle. Bis dahin müssten die betroffenen Bürger den Zuschlag weiterzahlen oder eine Änderung der Vorauszahlungen beim Finanzamt beantragen, so der Steuerzahlerbund.

Ähnlich getroffen habe es Menschen mit Behinderung, die seit 2021 deutlich höhere Behinderten-Pauschbeträge erhalten. Bei Arbeitnehmern mit Handicap sollte das automatisch beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden – so die Theorie. In der Praxis sei es aber dazu gekommen, dass statt der doppelten Behinderten-Pauschbeträge nun gar kein Pauschbetrag mehr berücksichtigt wurde. Auch hier solle es im März 2021 eine Lösung geben.

Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 03.02.2021

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