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«Sicherheitsmodulanwendung für elektronische Aufzeichnungssysteme»: Schutzprofil wurde überarbeitet
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) das Schutzprofil "Sicherheitsmodulanwendung für elektronische Aufzeichnungssysteme" BSI-CC-PP-0105-V2-2020, Version 1.0 überarbeitet. Dies gibt das Bundesfinanzministerium (BMF) bekannt.
Grundsätzlich sei auch eine Fortführung der Zertifizierung nach der ersten Fassung des Schutzprofils in Version 0.75 möglich; gleiches gelte für die Re-Zertifizierung von bereits nach der ersten Fassung zertifizierten Produkten, sofern nur geringfügige Anpassungen am Produkt vorgenommen wurden.
Das geänderte Schutzprofil 1.0 ist laut BMF auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht und kann unter "https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Zertifikate_CC/PP/aktuell/PP_0105_0105_V2.html" aufgerufen werden.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 07.08.2020, IV A 4 - S 0316-a/20/10011 :001