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Shisha-Bars: Bleiben in Niedersachsen noch geschlossen

25.06.2020

In Niedersachsen bleibt es bei der in der Corona-Verordnung des Landes bestimmten Schließung von Shisha-Bars noch bis zum 05.07.2020. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes entschieden und den Eilantrag der Betreiberin eines Restaurants in Hannover, in dem auch Shisha-Pfeifen angeboten werden, abgelehnt.

Ob die Schließung von Shisha-Bars eine notwendige infektionsschutzrechtliche Maßnahme sei, vermochte das OVG im Rahmen des Eilverfahrens nicht verlässlich zu klären. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung habe keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vorlegen können, wonach die Infektionsgefahr beim Ausstoß von Atemluft beim Konsum einer Shisha-Pfeife gegenüber dem gewöhnlichen Ausatmen in relevanter Weise erhöht sei. Die Infektionsgefahr beim Teilen einer Shisha-Pfeife könne möglicherweise auch durch weniger belastende Beschränkungen, etwa die Untersagung der gemeinsamen Nutzung von Shisha-Pfeifen durch mehrere Personen, gebannt werden.

Aufgrund dieser offenen Fragen seien die Folgen einer Stattgabe gegenüber einer Ablehnung abzuwägen. Diese Abwägung führe zu einer Ablehnung des Eilantrags. Auf der einen Seite sei der Gesundheitsschutz der Bevölkerung ein überragend wichtiger Gemeinwohlbelang. Auf der anderen Seite sei die Antragstellerin durch die Schließung nicht in ihrer Existenz bedroht, da sie Gastronomie und Unterhaltung anbieten könne. Es sei auch zu berücksichtigen, so das OVG, dass die verordnete Schließung am 05.07.2020 außer Kraft trete. Entgegen der Kommunikation des Ministeriums sei keine "neue Normalität" eingetreten. Vielmehr sei laufend zu überprüfen, ob weiterhin verordnete Verbote und Beschränkungen in Anbetracht neuerer Erkenntnisse noch Bestand haben könnten.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 23.06.2020, 13 MN 229/20, unanfechtbar

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