Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Servicezentren der baden-württembergisch...

Servicezentren der baden-württembergischen Finanzämter: Einführung des 3G-Nachweises

31.08.2021

Die baden-württembergische Steuerverwaltung hat sich dazu entschieden, den 3G-Nachweis auch bei der persönlichen Vorsprache in den Servicezentren der Finanzämter einzuführen. Das teilt die Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe mit.

Der 3G-Nachweis bedeutet: Bürgerinnen und Bürger, die nicht vollständig geimpft sind oder nicht als genesen gelten, müssen künftig bei einem Besuch einen tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnelltest vorlegen. Die Regelung gilt für alle Servicezentren der Finanzämter, unabhängig von der aktuellen 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis.

Dabei gilt unverändert, dass der Zutritt nur mit Mund-Nasen-Schutz (medizinische Gesichtsmaske oder Atemschutz, welcher die Anforderungen des Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbarer Standards erfüllt) und nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.

OFD Karlsruhe, Pressemitteilung vom 24.08.2021

Mit Freunden teilen