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September 2025: Das sind die Neuregelungen
Auch im September gibt es wieder einige Neuregelungen: Am 12.09.2025 tritt der EU-Data-Act in Kraft. Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien werden beschleunigt. Bis zum 30.09.2025 ist das Heckenschneiden verboten. Und am 11.09.2025 findet der bundesweite Warntag statt. Das teilt die Bundesregierung mit.
Wer ein vernetztes Auto, E-Bike oder andere vernetzte Geräte wie Smart-TV oder Kühlschränke nutzt, bekomme mehr Kontrolle über seine Daten. Ab dem 12.09.2025 müssten Hersteller offenlegen, welche Informationen gesammelt werden – und wie man darauf zugreifen kann. Möglich macht das laut Regierung der so genannte EU-Data-Act, der ab dann EU-weit verbindlich gilt.
Immissionsschutzrechtliche und wasserrechtliche Genehmigungsverfahren für Anlagen im Bereich erneuerbarer Energien wie Wind- und Solarenergie, Geothermie und Wärmepumpen würden deutlich beschleunigt, so die Bundesregierung – digital, bürokratiearm und pragmatisch. Wichtiges Element sei die Ausweisung so genannter Beschleunigungsgebiete für Windenergieanlagen an Land einschließlich zugehöriger Energiespeicher am selben Standort nach den neuen Bestimmungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz. Umweltbelange würden weiterhin gewahrt.
Noch bis Ende September sei ein radikaler Schnitt oder die Beseitigung von Bäumen, Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen verboten. Diese Regelung gelte jährlich zwischen dem 1. März und dem 30. September, um brütende Vögel und ihren Nachwuchs zu schützen. Erlaubt seien dann lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte. Das regele § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes.
Der bundesweite Warntag – ein gemeinsamer Aktionstag von Bund, Ländern und Kommunen – finde am 11.09.2025 statt, teilt die Regierung weiter mit. Um 11.00 Uhr ertöne eine Probewarnung. Gegen 11.45 Uhr erfolge die Entwarnung. Mit dem Probealarm würden die Warnsysteme jährlich für den Ernstfall getestet.
Bundesregierung, PM vom 28.08.2025