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Schwerstpflegebedürftige: Länder für steuerlichen Pauschbetrag
Der Bundesrat will Erleichterungen für Schwerstpflegebedürftige erreichen. Dabei geht es um den steuerlichen Pauschbetrag von 7.400 Euro für Blinde und Menschen, die hilflos sind, wie aus der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Behindertenpauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (BT-Drs. 19/21985) hervorgeht, der von der Bundesregierung als Unterrichtung (BT-Drs. 19/22816) vorgelegt worden ist.
Die Länder erläutern, dass die Formulierung im Gesetzentwurf, den Pauschbetrag nur für Menschen mit Behinderung zu gewähren, zunächst nahelege, dass bei Schwerstpflegebedürftigen zusätzlich auch ein Grad der Behinderung festgestellt werden müsse. Den Steuerpflichtigen sei es aber kaum verständlich zu machen, weshalb sie nur für Besteuerungszwecke den zusätzlichen und sachlich überflüssigen Aufwand der Antragstellung und des Verwaltungsverfahrens bei der Versorgungsbehörde auf sich nehmen müssten. Daher sollten diese Zweifel durch eine eindeutige Gesetzesformulierung beseitigt werden.
Die Bundesregierung sichert in ihrer Gegenäußerung die Prüfung dieses Vorschlags und der anderen Vorschläge des Bundesrates zu.
Deutscher Bundestag, PM vom 29.09.2020