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Schwere Treuepflichtverletzung: Soldat regelmäßig aus Dienst zu entfernen

06.10.2025

Ein Soldat äußert gegenüber einem Vorgesetzten, sich demTreueeid nicht mehr verpflichtet zu fühlen. Er ist zu entlassen, wie dasBundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden hat.

Ein Hauptfeldwebel hatte im Dezember 2021 einen Befehl zurWahrnehmung eines Impftermins gegen COVID-19 verweigert und wurde wegenGehorsamsverweigerung strafrechtlich verurteilt. In einem Personalgespräch mitdem Kommandeur seines Bataillons im Oktober 2022 erklärte er sinngemäß, seinVertrauen in den Staat und die militärische Führung sei derart gestört, dass ersich an seinen Treueeid nicht mehr gebunden fühle und auch einem etwaigenMarschbefehl im Rahmen einer NATO-Verpflichtung nicht Folge leisten würde.Infolgedessen wurde der Hauptfeldwebel vorläufig vom Dienst suspendiert. ImDisziplinarverfahren ordnete das Truppendienstgericht seine Entfernung aus demDienst an.

Das BVerwG hat die Entscheidung des Truppendienstgerichtsbestätigt. Die aus Überzeugung erklärte Loslösung vom Treueeid und dieglaubhafte Ankündigung der Gehorsamsverweigerung im Einsatzfall seien derartschwerwiegende Verletzungen gegen die Grundpflicht des Soldaten aus § 7 Soldatengesetz,der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen, dass im Regelfall diedisziplinarrechtliche Höchstmaßnahme geboten sei.

Das BVerwG vernahm den Bataillonskommandeur als Zeugen undwar sodann überzeugt, dass die erstmals im Berufungsverfahren ausdrücklichbestrittenen Äußerungen tatsächlich gefallen sind. Auch das von denVerteidigern des Soldaten angeführte Verbot der Verwertung von Verhören, dieohne ordnungsgemäße Belehrung durchgeführt worden sind, greife nicht ein. Denndas von dem Hauptfeldwebel erbetene Personalgespräch sei keinedisziplinarrechtliche Vernehmung gewesen.

Das BVerwG sah auch keine ausreichenden Gründe, hier von derregelmäßig gebotenen Höchstmaßnahme abzusehen. Insbesondere habe bei demGespräch keine persönlichkeitsfremde Augenblickstat des Soldaten vorgelegen.Vielmehr ließen die übrigen in dem 80-minütigen Gespräch getätigten Aussagendes Hauptfeldwebels darauf schließen, dass der Widerruf des Treueeides und dieAnkündigung der Gehorsamsverweigerung im Einsatzfall auf einer verfestigteninneren Haltung beruhten. Das Verhalten habe auch erhebliche nachteiligeAuswirkungen auf den Dienstbetrieb gehabt, weil der Hauptfeldwebel nicht mehrin dem Bataillon verbleiben konnte, das für die schnelle Eingreiftruppe desnordatlantischen Bündnisses eingeplant war.

Angesichts der Schwere der Dienstpflichtverletzung kam es fürdas BVerwG nicht mehr entscheidend darauf an, inwieweit der Hauptfeldwebeldurch die Verweigerung der COVID-19-Impfung noch eine weitere Pflichtverletzungbegangen hat. Daher klammerte es diesen Anschuldigungspunkt aus.

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.10.2025, BVerwG 2 WD30.24

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