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Schwere Steuerhinterziehung: Finanzausschuss des Bundesrates für Einsatz von Telekommunikationsüberwachung

16.11.2020

Der Finanzausschuss des Bundesrates hat für die Überwachung der Kommunikation zur Aufklärung besonders schwerer Steuerhinterziehung gestimmt. Michael Boddenberg, Finanzminister des Landes Hessen, begrüßt dies. Hessen setze sich im Kampf gegen Steuerkriminalität bereits seit 2017 für den Einsatz von Telekommunikationsüberwachung ein.

Derzeit sei eine Telekommunikationsüberwachung nur in Fällen der bandenmäßig durchgeführten Umsatz- oder Verbrauchsteuerhinterziehung zulässig, erläutert Hessens Finanzministerium. Nach Auffassung Hessens und der Mehrheit der Länderfinanzminister sollte dies künftig auch in anderen Fällen der besonders schweren Steuerhinterziehung möglich sein. "Die organisierte, als besonders schwer einzustufende Steuerhinterziehung ist längst nicht mehr etwa nur auf Umsatzsteuerkarusselle und organisierte Verbrauchssteuerverkürzungen beschränkt. Cum-Ex-Geschäfte und ähnliche Fallgestaltungen werden systematisch geplant und durchgeführt. Die hochprofessionelle Zusammenarbeit der Tätergruppen erschwert die Aufklärung der Taten. Diese Formen der organisierten Steuerhinterziehung führen nicht nur zu massiven Steuerausfällen, sondern auch zu Wettbewerbsverzerrungen für steuerehrliche Unternehmen", sagt Boddenberg hierzu.

"Auch die Panama Papers und weitere Daten-Leaks haben uns sehr deutlich vor Augen geführt, dass zur Strafverfolgung alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel eingesetzt werden müssen", so Boddenberg. Ein Mittel sei auch die Telekommunikationsüberwachung, sollten andere Maßnahmen nicht zum gewünschten Ziel führen. "Wir brauchen mehr Ermittlungsmöglichkeiten, als dies bislang der Fall ist". Der Rechtsstaat müsse wehrhaft sein und alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um schwere Steuerhinterziehung zu bekämpfen.

Auf Initiative Hessens hatte der Bundesrat parteiübergreifend in seinen Beratungen zum Panama-Papers-Gesetz 2017 die Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung für die Steuerfahndung gefordert. Der Deutsche Bundestag hatte sich dem dann aber nicht angeschlossen. 2019 nahm Hessen den Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch zum Anlass, diese Möglichkeiten erneut auch für die Steuerfahndung zu fordern. Das Plenum des Bundesrates lehnte dies aber ab. Die Finanzminister der Länder empfehlen laut Finanzministerium Hessen mit ihrem aktuellen Beschluss dem Bundesrat, einen entsprechenden Gesetzesentwurf im Deutschen Bundestag einzubringen. Das Plenum des Bundesrates werde voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung über diese Empfehlung abstimmen.

Finanzministerium Hessen, PM vom 15.11.2020

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