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Schweden: Soll Vorschriften zur Besteuerung von an gebietsfremde öffentliche Rentenversicherungsträger ausgeschüttete Dividenden ändern

22.02.2021

Die Europäische Kommission hat ein Aufforderungsschreiben an Schweden gerichtet und auf eine mögliche Unvereinbarkeit der schwedischen Vorschriften mit dem EU-Recht zur Besteuerung von an öffentliche Rentenversicherungsträger ausgeschüttete Dividenden hingewiesen.

Während die schwedischen öffentlichen Pensionsfonds als staatliche Stellen vollständig von der Steuerpflicht befreit seien, unterlägen Dividenden, die an entsprechende gebietsfremde öffentliche Rentenversicherungsträger ausgeschüttet werden, einer Quellensteuer, deren ermäßigter Satz gemäß den Steuerabkommen zwischen Schweden und anderen EU/EWR-Ländern im Allgemeinen 15 Prozent beträgt, moniert die Kommission.

Ihrer Ansicht nach könnte eine steuerliche Regelung, bei der Dividenden, die an ausländische öffentliche Rentenversicherungsträger ausgezahlt werden, steuerlich weniger günstig behandelt werden als vergleichbare Ausschüttungen in rein inländischen Fällen, gegen den Grundsatz des freien Kapitalverkehrs verstoßen.

Reagiert Schweden nicht binnen zwei Monaten auf die Argumente der Kommission, kann diese beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.

Europäische Kommission, PM vom 18.02.2021

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