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Schwangerschaftsabbrüche: Werbeverbot wird aufgehoben

12.07.2022

Der Bundesrat hat am 08.07.2022 die ersatzlose Streichung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche in § 219a Strafgesetzbuch (StGB) gebilligt. Der Bundestag hatte die Aufhebung am 24.06.2022 beschlossen.

Künftig können Ärzte ausführlich über Möglichkeiten zum Abbruch einer Schwangerschaft informieren, ohne mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen zu müssen. Schwangere sollen so einfacher als bisher Ärzte für eine Abtreibung finden können, heißt es in der amtlichen Gesetzesbegründung.

Geändert wird auch das Heilmittelwerbesetz: Es erfasst künftig sowohl medizinisch indizierte als auch medizinisch nicht indizierte Schwangerschaftsabbrüche. Irreführende oder abstoßende Werbung für alle Arten von Schwangerschaftsabbrüchen bleibt weiter verboten. So werde sichergestellt, dass die Aufhebung des Verbots nicht zu Lücken im grundrechtlich gebotenen Schutzkonzept für das ungeborene Leben führt, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Auch das Schwangerschaftskonfliktgesetz wird ergänzt. Demnach ist es Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen, Krankenhäusern sowie Ärzten gestattet, sachlich und berufsbezogen über die Durchführung einer Abtreibung zu informieren, die unter den Voraussetzungen von § 218a Absatz 1 bis 3 StGB erfolgt.

Durch eine neue Regelung im Einführungsgesetz zum StGB sollen strafgerichtliche Urteile, die seit dem 03.10.1990 wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch ergangen sind, aufgehoben und noch laufende Verfahren eingestellt werden, um die verurteilten Ärzte zu rehabilitieren.

Zudem verlängert das Gesetz die Frist zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen für Personen, die nach dem 08.05.1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt worden waren, bis einschließlich 21.07.2027.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Bundesrat, PM vom 08.07.2022

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