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Schulrektor: Klagt erfolglos gegen Überlastung

07.10.2020

Der Rektor einer Grundschule in Hannover ist mit seiner Klage auf Entlastung von dienstlichen Aufgaben gescheitert. Laut Verwaltungsgericht (VG) Hannover hat er die konkrete Arbeitszeitüberschreitung nicht ausreichend plausibel dargelegt.

Der klagende Rektor hatte die Entlastung von dienstlichen Aufgaben und Freizeitausgleich für seit April 2015 geleistete Mehrarbeit im Umfang von mehr als acht Stunden wöchentlich begehrt. Er berief sich zur Begründung auf eine Arbeitszeitstudie der Universität Göttingen für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. Diese belege, dass er dauerhaft über die regelmäßige geschuldete Arbeitszeit hinaus dienstlich in Anspruch genommen werde.

Das VG Hannover ist dem Vortrag nicht gefolgt. Das Bestehen einer individuellen Arbeitszeitüberschreitung konnte aus Sicht des Gerichts nicht nachgewiesen werden. Die Arbeitszeitanalyse habe in Bezug auf die durch den Kläger vorgenommenen Aufzeichnungen Unstimmigkeiten erkennen lassen, die in der mündlichen Verhandlung nicht ausgeräumt worden seien. Nach der Studie habe der Kläger zwar die geschuldete Arbeitszeit wöchentlich insgesamt deutlich überschritten. Allerdings habe er nicht hinreichend plausibel erklärt, wie sich die Arbeitszeitüberschreitung zusammensetze. Aus den erhobenen Daten gehe hervor, dass er in seiner Funktion als Schulleiter und im Hinblick auf die von ihm geschuldete Unterrichtszeit um insgesamt mehr als zehn Stunden hinter dem wöchentlichen Soll zurückbleibe. Die geltend gemachte erhebliche Überschreitung seiner Arbeitszeit sei hiernach allein auf seine "weiteren Tätigkeiten" zurückzuführen.

Das VG hat die Berufung gegen das Urteil zugelassen.

Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 06.10.2020, 13 A 900/18, nicht rechtskräftig

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