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Schont Geldbeutel und Umwelt: Recht auf Reparatur kommt
Verbraucher sollen ein neues Recht auf Reparatur bekommen.Es soll für bestimmte technische Geräte wie insbesondere Waschmaschinen,Kühlschränke und Smartphones gelten. Hersteller sollen künftig verpflichtetsein, diese Produkte mehrere Jahre zu einem angemessenen Preis zu reparieren.Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und fürVerbraucherschutz (BMJV) vor.
Das Recht auf Reparatur soll mehrere Jahre geltend gemachtwerden können; zum Beispiel bei Waschmaschinen für mindestens zehn Jahre undbei Smartphones für mindestens sieben Jahre. Es soll für alle Produkte gelten,für die die Hersteller bereits nach geltendem Recht Ersatzteile für einebestimmte Zeit vorrätig halten müssen. In dieser Zeit sollen sie die Produktekünftig auch reparieren müssen.
Laut BMJV wird das neue Recht auf Reparatur insbesonderenach Ablauf der Gewährleistungsfrist relevant, wenn also keineMängelgewährleistungsrechte gegen den Verkäufer mehr bestehen. Es greift aberauch, wenn ein Produkt nicht schon bei Gefahrübergang mangelhaft war, sondernder Mangel erst später entstanden ist, oder wenn sich nicht beweisen lässt,dass der Mangel schon von Anfang an bestand.
Der Gesetzentwurf stellt klar: Lässt sich ein Produkt nichtreparieren, obwohl bei dieser Art von Produkt eine Reparierbarkeitnormalerweise erwartet werden kann, begründet das einen Sachmangel – und derKäufer kann Gewährleistungsrechte geltend machen.
Hersteller dürfen zudem künftig grundsätzlich keine Softwareeinsetzen oder technische Schutzmaßnahmen nutzen, die eine Reparatur behindern.Das gilt auch für eine Reparatur durch unabhängige Dritte oder eine Reparaturunter Verwendung anderer als der Originalersatzteile.
Weiter soll sich das Recht auf Mangelgewährleistung beieiner Entscheidung für eine Reparatur von zwei auf drei Jahre verlängern. Dassoll Verbraucher dazu bewegen, das Gerät reparieren statt austauschen zulassen.
Der Gesetzentwurf geht auf die EU-Richtlinie zum Recht aufReparatur zurück.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, PMvom 15.01.2026