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Schnelleres Internet: Kabinett beschließt Netzausbau-Gesetz

25.07.2024

Die Bundesregierung will den Ausbau von Mobilfunk- und Glasfasernetzen beschleunigen. Mit einem neuen Gesetz zum Netzausbau soll der Anschluss bisher unterversorgter Gebiete leichter möglich sein. Auch die Kundenrechte sollen gestärkt werden.

Um den Ausbau von Telekommunikationsnetzen zu beschleunigen, soll das so genannte Gigabit-Grundbuch als einheitliches Informationsportal und zentrale Datendrehscheibe etabliert werden. Für den Ausbau erforderliche Daten sollen darin übersichtlich und strukturiert zur Verfügung stehen. Das soll es erleichtern, den Netzausbau zügig und kosteneffizient zu planen, zu koordinieren und erfolgreich abzuschließen.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen ein überragendes öffentliches Interesse festgestellt wird. Die Bedeutung des Netzausbaus fällt dann bei behördlichen Entscheidungen stärker ins Gewicht – dadurch verkürzen sich Genehmigungsverfahren. Für naturschutzrechtliche Prüfungen ist allerdings eine Einschränkung vorgesehen: Das überragende öffentliche Interesse soll hier nur gelten, wenn der Mobilfunknetzausbau in unterversorgten Gebieten erfolgt – das heißt in Orten, in denen der jeweilige Netzbetreiber noch keine 4G- oder 5G-Versorgung anbietet.

Der Gesetzentwurf enthält auch Regelungen zum besseren Schutz der Verbraucher: Sie können bereits seit 2021 das monatliche Entgelt für ihren Internetanschluss mindern – vorausgesetzt die vertraglich vereinbarten Übertragungsgeschwindigkeiten bei ihrem Internetanschluss werden dauerhaft oder regelmäßig wiederkehrend in erheblichem Ausmaß unterschritten. Um die Position der Betroffenen weiter zu stärken, soll der Preisnachlass künftig mindestens zehn Prozent des monatlichen Entgelts betragen.

Bundesregierung, PM vom 24.07.2024

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