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Schlussabrechnungen: Frist endet noch immer am 31.03.2024

12.03.2024

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) weist auf Meldungen hin, wonach es einen Durchbruch bei der Fristverlängerung zu den Schlussabrechnungen gebe. Als voraussichtliches neues Abgabedatum werde Anfang Mai 2024 genannt.

Die BStBK stellt dazu klar: Das aktuelle Fristende sei der 31.03.2024. Für alle Schlussabrechnungen, die bis dahin nicht eingereicht seien, erhielten die prüfenden Dritten Anfang April eine Mahnung. Die Schlussabrechnung sei in den auf die Mahnung folgenden vier Wochen, also bis Anfang Mai, einzureichen. Voraussetzung sei allerdings, dass bereits ein Organisationsprofil angelegt worden sei.

Bundessteuerberaterkammer, PM vom März 2024

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