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Schäfer: Erhält keine waffenrechtlichen Erlaubnisse

04.09.2023

Ein Schäfer ist mit seiner Klage auf Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse zum Erwerb und Führen einer Flinte sowie auf Erteilung einer entsprechenden Schießerlaubnis gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen lehnte seinen Antrag ebenso ab wie bereits zuvor das Verwaltungsgericht (VG) Lüneburg (Urteil vom 06.09.2022, 3 A 58/21).

Der Schäfer hatte den Antrag damit begründet, dass er seine Schafe ohne den Einsatz einer Schusswaffe nicht effektiv vor Wolfsübergriffen schützen könne. Das VG wies die Klage ab, weil der Schäfer das für die Erteilung der beantragten Erlaubnisse erforderliche waffenrechtliche Bedürfnis nicht nachgewiesen habe.

Hiergegen beantragte der Schäfer ohne Erfolg die Zulassung der Berufung. Er habe das Vorliegen eines Zulassungsgrunds nicht dargelegt, so das OVG. Insbesondere habe er nicht aufgezeigt, dass ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des VG bestehen.

Der Beschluss ist unanfechtbar. Das Urteil des VG ist damit rechtskräftig.

Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 30.08.2023, 11 LA 302/22, unanfechtbar

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